Das Elterngeld sichert die wirtschaftliche Existenz von Eltern, die ihr Kind nach der Geburt betreuen. Mütter und Väter können zwischen dem Basiselterngeld und dem ElterngeldPlus wählen bzw. beides miteinander kombinieren.
BasisElterngeld und ElterngeldPlus gibt es für Erwerbstätige, Beamte, Selbstständige und erwerbslose Elternteile, Studierende und Auszubildende, Adoptiveltern, Pflegeeltern und in Ausnahmefällen auch für Verwandte dritten Grades. Das Elterngeld ist also allen Eltern garantiert, auch wenn sie vor der Geburt nicht berufstätig waren. Wer mehr als 30 Stunden pro Woche arbeitet, hat keinen Anspruch auf Elterngeld.
Das BasisElterngeld wird an Väter und Mütter für maximal 14 Monate gezahlt; beide können den Zeitraum frei untereinander aufteilen. Ein Elternteil kann dabei mindestens zwei und höchstens zwölf Monate für sich in Anspruch nehmen, zwei weitere Monate gibt es, wenn sich auch der andere Elternteil an der Betreuung des Kindes beteiligt.
Mit dem ElterngeldPlus haben Mütter und Väter die Möglichkeit, das Elterngeld länger als bisher in Anspruch zu nehmen. Eltern, die schon während des Elterngeldbezuges wieder in Teilzeit arbeiten wollen, können mit dem ElterngeldPlus fast doppelt so lange Elterngeld bekommen – allerdings maximal in halber Höhe.
Eltern dürfen wählen, ob Sie BasisElterngeld und ElterngeldPlus miteinander kombinieren möchten, oder ausschließlich eine Variante wählen.
Das BasisElterngeld beträgt mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro. Alle berechtigten Eltern, die ihr Kind selbst betreuen, erhalten einen Mindestbetrag von 300 Euro. Dieser wird für zwölf bis vierzehn Lebensmonate des Kindes unabhängig davon gezahlt, ob sie vor der Geburt erwerbstätig waren oder nicht, also auch für Hausfrauen und -männer, Studierende und Kleinstverdiener.
ElterngeldPlus gibt es maximal in halber Höhe, das heißt es beträgt zwischen 150 und 900 Euro. Ein Basiselterngeld-Monat entspricht somit zwei ElterngeldPlus-Monaten.
Das Elterngeld wird beim Arbeitslosengeld II (Hartz IV), bei der Sozialhilfe und beim Kinderzuschlag vollständig angerechnet
Alleinerziehende, die das Elterngeld als Ausgleich für wegfallendes Erwerbseinkommen beziehen, können die vollen 14 Monate Elterngeld erhalten.
Zuständige Stelle
Kreis Mettmann · Elterngeldstelle
Düsseldorfer Str. 47 · 40822 Mettmann
Telefon 02104 993435
e-mail: elterngeld@kreis-mettmann.de
www.kreis-mettmann.de/Weitere-Themen/Soziales/Elterngeld
Weitere Informationen finden Sie im Internet z.B. unter www.familienportal.de
Klicken Sie hierzu den Menüpunkt "Familienleistungen" an.