Arbeitslosengeld II

Arbeitslosengeld

Wenn Sie über kein ausreichendes Einkommen für Ihren Lebensunterhalt verfügen, haben Sie möglicherweise einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II nach dem Sozialgesetzbuch II.

Voraussetzung ist, dass mindestens ein Familienmitglied erwerbsfähig ist und keine gesundheitlichen Gründe gegen eine Erwerbstätigkeit von mindestens 3 Stunden täglich sprechen. Dass eine Erwerbstätigkeit zum Beispiel aufgrund der Betreuung kleiner Kinder zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich ist, spielt dabei keine Rolle. Die Leistungen nach dem SGB II sind einkommens- und vermögensabhängig.

Wenn Sie einen Antrag auf Arbeitslosengeld II stellen wollen, wenden Sie sich an das Jobcenter Mettmann, Geschäftsstelle Ratingen.
Unter der unten genannten Telefonnummer erreichen Sie das Service-Center

Zuständige Stelle:
Jobcenter-ME-aktiv Geschäftsstelle Ratingen
Stadionring 16 · 40878 Ratingen
Tel.: 02102 / 9997333
E-Mail: jobcenter-ME-aktiv.Eingangszone-514@jobcenter-ge.de
Homepage: https://www.jobcenter-me-aktiv.de

Zuständige Abteilung

 

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