Der Sozialpass und das Sozialticket

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Den Sozialpass erhalten auf Antrag alle Personen, die Arbeitslosengeld II / Sozialgeld, Leistungen der Grundsicherung oder Sozialhilfe erhalten. Auch Menschen, deren Einkommen nicht mehr als 10% darüber liegt, können den Ratinger Sozialpass beantragen. Mit dem Sozialpass erhhält man Ermäßigungen bei Nutzung von städtischen Angeboten und Angeboten der Stadtwerke Ratingen, z.B. beim Besuch der Eissporthalle, des Medienzentrums, der Musikschule, der Schwimmbäder, des Stadtmuseums, der Volkshochschule und beim Besuch von Kultur- und Jugendveranstaltungen.

Außerdem berechtigt der Sozialpass zum Einkauf bei der Ratinger Tafel.

EmpfängerInnen von ALG II/Sozialgeld, Sozialhilfe, Wohngeld sowie Leistungsberechtigte nach dem XII, dem Asylbewerberleistungsgesetz oder dem Bundesversorgungsgesetz können bei der Rheinbahn das Sozialticket beantragen. Dieses kostet 39,35 Euro und gilt für den gesamten Kreis Mettmann. Beim Jobcenter und beim Sozialamt erfahren Sie, ob Sie berechtigt sind und erhalten dort auch den erforderlichen Berechtigungsausweis. Mit diesem Berechtigungsausweis ist das Ticket im Kundencenter der Rheinbahn, Hans-Böckler-Str. 48, 40878 Ratingen erhältlich

Zuständige Stellen:

Stadt Ratingen, Amt für Soziales, Wohnen und Integration
Minoritenstr 2-6, 40878 Ratingen 
Raum 2.40 bis Raum 2.45 im 2. Obergeschoss

Jobcenter-ME-aktiv Geschäftsstelle Ratingen
Stadionring 16 · 40878 Ratingen
Tel.: 02102 / 9997333
Homepage: http://www.jobcenter-ME-aktiv.de

Zuständige Abteilung

 

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