Das Bildungs- und Teilhabepaket soll Kindern und Jugendlichen aus Geringverdiener-Familien mehr Zukunftschancen eröffnen und verschiedene Aktivitäten in Schule und Freizeit ermöglichen.
Es besteht aus verschiedenen Bausteinen:
• Förderung von Ausflügen und Klassenfahrten
• Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf
• Ergänzende Lernförderung
• Teilnahme an einem gemeinschaftlichen Mittagessen
• Teilhabe am sozialen und kulturellen Gemeinschaftsleben ( z.B.Sportverein)
Grundsätzlich gefördert werden Kinder und Jugendliche bis 25 Jahre, wenn sie in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle betreut werden oder eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten. Bei der Teilhabe am sozialen und kulturellen Gemeinschaftsleben gibt es allerdings eine Ausnahme. Hier liegt die Altersgrenze bei 18 Jahren.
Voraussetzung ist, dass eine der folgenden Leistungen bezogen wird: Grundsicherung für Arbeitssuchende nach SGB II, Leistungen nach dem SGB XII, nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Kinderzuschlag oder Wohngeld.
Zuständige Stelle:
Stadt Ratingen · Amt für Soziales, Wohnen und Integration
Minoritenstr. 2-6 · 40878 Ratingen
Raum 2.36 im 2. Obergeschoss
Frau Blesch · Tel.: 0 21 02 / 550 50 36
Bezieher von ALG II ( Hartz IV) wenden sich direkt
an ihren Sachbearbeiter beim
Jobcenter-ME-aktiv · Geschäftsstelle Ratingen
Stadionring 16 · 40878 Ratingen