Ab 2. April 2022 gibt es fast keine allgemeingültigen Coronaschutzregeln mehr. Das neue Bundesinfektionsschutzgesetz ermöglicht nur noch wenige flächendeckende Maßnahmen, die dem so genannten "Basisschutz" dienen. Demnach gelten noch allgemeine Schutzregeln für besonders sensible Einrichtungen wie Krankenhäuser und Pflegeheime. Eine allgemeine Maskenpflicht gilt auch nach wie vor in öffentlichen Verkehrsmitteln.
Dagegen muss in öffentlichen Innenräumen wie Geschäften, Veranstaltungsräumen etc. nicht mehr zwangsläufig eine Maske getragen werden, sondern nur dann, wenn der Eigentümer bzw. Veranstalter dies über sein Hausrecht anordnet. Aber natürlich darf man überall dort, wo man sich ohne Mund-Nasen-Schutz unwohl fühlt, weiterhin eine Maske tragen.
Kontaktbeschränkungen gibt es nicht mehr, auch die allgemeinen Zugangsbeschränkungen (3G oder 2G) für bestimmte Einrichtungen fallen weg.
Laufend aktuelle Informationen gibt es auf dem Portal der Landesregierung.
Die Ratinger Impfstelle des Kreises Mettmann befindet sich an der Mülheimer Straße 6. Geimpft wird dort samstags und sonntags jeweils von 10 bis 18 Uhr ohne Termin.
An folgenden Terminen werden an der Mülheimer Straße auch Impfungen für Kinder im Alter von fünf bis elf Jahren angeboten:
Regelmäßig alle vier Wochen macht auch der Impfbus des Kreises Mettmann Station in Ratingen, und zwar an zwei Orten: dem Ostbahnhof und dem Berliner Platz. Die nächsten Impfbus-Termine in Ratingen sind
Eine Terminvereinbarung ist ist für das Impfen grundsätzlich nicht erforderlich.
Man kann den Vorgang beschleunigen, wenn man sich die erforderlichen Unterlagen vorher aus dem Internet herunterlädt und ausfüllt, und zwar den Einwilligungsbogen vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen https://www.kreis-mettmann-corona.de/Schnelle-Hilfe-FAQ/Impfung sowie der Anamnese- und Einwilligungsbogen des Robert-Koch-Instituts https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/COVID-19-Aufklaerungsbogen-Tab.html . Bei dem Impftermin muss mindestens ein Sorgeberechtigter anwesend sein.
Umfassende Informationen zum Thema Impfen gibt es auf dem entsprechenden Portal des Landes NRW.
Am S-Bahnhof Ratingen-Ost (gleich neben der Radstation) betreibt das Düsseldorfer Labor Zotz Klimas eine Corona-Teststation als "Walk-In" für jedermann. Menschen aus dem Kreis Mettmann können sich dort ohne Anmeldung sowohl aus eigenem Antrieb (auf eigene Kosten) als auch nach Überweisung durch niedergelassene Ärzte testen lassen. Die Teststation ist montags bis freitags von 8 bis 16.30 Uhr, samstags von 8 bis 14 Uhr geöffnet. Parkmöglichkeiten gibt es gleich gegenüber der Teststation. Weitere Infos zu diesem Angebot gibt es unter www.corona-walk-in.de.
Die Corona-Teststation am Ostbahnhof führt auch kostenlose Antigen-Schnelltests für jedermann durch. Es gelten dieselben Öffnungszeiten wie für die PCR-Tests, eine Anmeldung ist ebenfalls nicht erforderlich. Darüber hinaus gibt es im gesamten Stadtgebiet Teststellen für die Bürgertests. Hier der aktuelle Teststellen-Überblick auf der Seite des Kreises Mettmanns.
Der Kreis Mettmann betreibt eine PCR-Teststelle an der Halskestraße 5a, in der sich täglich von 8.30 bis 16.30 Uhr asymptomatischen Haushaltsangehörige und Kontaktpersonen von Infizierten kostenlos testen lassen können. Nähere Infos zu den Testmöglichkeiten in Ratingen und im Kreis Mettmann liefert das Kreisgesundheitsamt.
In Verwaltungsgebäuden der Stadtverwaltung gilt weiterhin eine Maskenpflicht
Auch nach der Änderung des Infektionsschutzgesetzes gilt in allen Verwaltungsgebäuden der Stadt Ratingen Maskenpflicht in den Bewegungsbereichen. Zudem ist ein Besuch nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Die 3G-Zugangsbeschränkung entfällt dagegen ab 4. April. Das heißt, ein Impf-, Genesenen- oder Testnachweis muss beim Betreten des Gebäudes nicht mehr vorgezeigt werden. Für Rückfragen bzw. Terminvereinbarungen hat jedes städtische Amt zentrale Rufnummern eingerichtet, die montags und dienstags von 8.30 bis 16 Uhr, donnerstags bis 18 Uhr sowie mittwochs und freitags bis 12 Uhr zu erreichen sind.
Hier ein Überblick:
In den Ämterprofilen dieser Website findet man weitere Durchwahlnummern bzw. E-Mail-Adressen für spezielle Anliegen. Darüber hinaus ist die Verwaltung weiterhin per E-Mail, Telefax oder Brief erreichbar.
Zahlungen an die Stadtkasse sind bitte per Banküberweisung vorzunehmen.
Besuche im Bürgerbüro ausschließlich mit vereinbartem Termin
Im Bürgerbüro werden alle Angelegenheiten bis auf Weiteres ausschließlich nach Terminvergabe (bevorzugt online, ansonsten Telefon 550-3222 oder 550-3232) bearbeitet.
Fertige Reisepässe und Personalausweise können nach wie vor während der üblichen Öffnungszeiten auch ohne Termin an der Eingangstheke des Bürgerbüros abgeholt werden. Wartebereiche und Laufwege wurden so geregelt, dass der Abstand von 1,5 Metern gewährleistet wird.
Die Corona-Warn-App der Bundesregierung ist kostenlos im App-Store und bei Google Play zum Download erhältlich. Die App ist freiwillig und soll die Nachverfolgung von Kontakten erleichtern. Außerdem kann sie zum Nachweis einer Impfung genutzt werden.
Die Corona-Warn-App nutzt die Bluetooth-Technik, um den Abstand und die Begegnungsdauer zwischen Personen zu messen, die die App installiert haben. Die Smartphones „merken“ sich Begegnungen, wenn die vom RKI festgelegten Kriterien zu Abstand und Zeit erfüllt sind. Dann tauschen die Geräte untereinander Zufallscodes aus. Werden Personen, die die App nutzen, positiv auf das Coronavirus getestet, können sie freiwillig andere Nutzer darüber informieren. Dann werden die Zufallscodes des Infizierten allen Personen zur Verfügung gestellt, die die Corona-Warn-App nutzen. Wenn Sie die App installiert haben, prüft diese für Sie, ob Sie die Corona-positiv getestete Person getroffen haben. Diese Prüfung findet nur auf Ihrem Smartphone statt. Falls die Prüfung positiv ist, zeigt Ihnen die App eine Warnung an. Zu keinem Zeitpunkt erlaubt dieses Verfahren Rückschlüsse auf Sie oder Ihren Standort.
Auf den folgenden Seiten finden allgemeine Informationen zum Coronavirus:
Kreis Mettmann
Portal der NRW-Landesregierung zur Corona-Pandemie
Bundesgesundheitsministerium
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Informationen zum Kündigungsschutz für Mieter und wichtige Zahlungsaufschübe für Verbraucher und Kleinstgewerbetreibende
Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration informiert aktuell in anderen Sprachen.
English/Englisch | Türkçe/Türkisch | Polski/Polnisch | | Français/Französisch | Italiano/Italienisch | ελληνικά/Griechisch | Hrvatski/Kroatisch | Română / Rumänisch | Български/Bulgarisch | فارسی/Farsi | 中文语言/Chinesisch | عربي/Arabisch
Infos in leichter Sprache
Über die Krankheit Corona-Virus und die Corona-Impfung informiert das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen in leichter Sprache:
Corona-Virus
Infos über das Corona-Virus (PDF-Dokument)
Corona-Regeln in NRW (PDF-Dokument)
Info zum Mund-Nasen-Schutz (PDF-Dokument)
Corona-Impfung
Brief zur Corona-Impfung von Minister Laumann (PDF-Dokument)
Infos zur Corona-Impfung (PDF-Dokument)
Aufklärungs-Merkblatt zur Corona-Impfung (PDF-Dokument)