Coronavirus - Das sollten Sie jetzt wissen

Diese Regeln gelten jetzt

Mit Wirkung vom 1. Februar 2023 sind in NRW weitere Corona-Schutzregeln abgeschafft worden. So gilt nun auch in Bussen und Bahnen des öfffentlichen Nahverkehrs keine Maskenpflicht mehr. Eine Maske muss im Allgemeinen nur noch in besonders sensiblen Einrichtungen wie Krankenhäusern, Pflegeheimen oder Arztpraxen getragen werden.

Abgeschafft wurde auch die Isolationspflicht bei einem positiven Test auf Covid 19. Insofern ist auch die Test- und Quarantäne-Verordnung des Landes NRW zum 1. Februar ausgelaufen. Allerdings gilt weiter die dringende Empfehlung, bei einer Erkrankung möglichst zu Hause zu bleiben und/oder in Situationen, in denen man anderen Menschen begegnet, eine Maske zu tragen.

Laufend aktuelle Informationen gibt es auf dem Portal der Landesregierung.

Impfungen

Das Gesundheitsamt des Kreises Mettmann hat zum Jahresende 2022 alle Impfstellen geschlossen und die Touren des Impfbusses eingestellt. Seit dem 1. Januar kann man sich aber natürlich weiterhin bei den niedergelassenen Hausärzten gegen Corona impfen lassen, ebenso wie gegen Grippe.

Testungen

Information des Kreisgesundheitsamtes:

Mit Schließung der Probeentnahmestellen des Kreises Mettmann sind Testungen auf das Coronavirus ausschließlich bei den niedergelassenen Haus- und Kinderärzten möglich. Patientennahe Schnelltests (Antigentest) können zudem in allen Apotheken durchgeführt werden. Informationen zu Testansprüchen finden Sie auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums unter folgendem Link: Fragen und Antworten zu COVID-19 Tests (bundesgesundheitsministerium.de)

Eine Übersicht über ggfs. noch in Betrieb befindliche private Teststellen ist mangels aktueller Daten nicht mehr möglich.

Stadtverwaltung

In Wartebereichen des Bürgerbüros und des Sozialamts gilt weiterhin eine Maskenpflicht

In den Verwaltungsgebäuden der Stadt Ratingen gilt keine generelle Maskenpflicht mehr,sondern eine Empfehlung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Ausnahme sind die Wartebereiche des Bürgerbüros und des Sozialamts, in denen nach wie vor eine medizinische Maske getragen werden muss. Der Besuch in den Ämtern der Stadtverwaltung ist nach wie vor nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Für Rückfragen bzw. Terminvereinbarungen hat jedes städtische Amt zentrale Rufnummern eingerichtet, die montags und dienstags von 8.30 bis 16 Uhr, donnerstags bis 18 Uhr sowie mittwochs und freitags bis 12 Uhr zu erreichen sind.

Hier ein Überblick: 

  • Büro Bürgermeister, 550-1080, 550-1001
  • Personalamt, 550-1101
  • Steuerangelegenheiten: 550-2020
  • Einnahme- und Ausgabebuchhaltung: 550-2114
  • Vollstreckungsmaßnahmen: 550-2120
  • Amt für Gebäudemanagement: 550-2500
  • Allgemeine Ordnungsangelegenheiten: 550-3251
  • Bürgerbüro: 550-3222, 550-3232
  • Standesamt: 550-3280
  • Schul- und Sportamt: 550-4001
  • Amt für Kultur und Tourismus: 550-4102
  • Volkshochschule: 550-4307, 550-4308
  • Sozialhilfe: 550-5009, 550-5010
  • Wohngeld: 550-5035, 550-5034
  • Unterhaltsvorschuss: 550-5089, 550-5086
  • Sozialer Dienst: 550-5055, 550-5000 
  • Obdach: 550-5014, 550-5010
  • Jugendamt: 550-5120
  • Planungsamt: 550-6100
  • Tiefbauamt: 550-6601
  • verstopfte Straßenabläufe und Kanäle: 550-7010
  • Unfallgefahr in Grünanlagen und durch Bäume: 550-6716
  • Störungen bei Restmüll-, Papier- und Biotonne: 550-7070
  • Friedhofsverwaltung: 550-6722

In den Ämterprofilen dieser Website findet man weitere Durchwahlnummern bzw. E-Mail-Adressen für spezielle Anliegen. Darüber hinaus ist die Verwaltung weiterhin per E-Mail, Telefax oder Brief erreichbar. 

Zahlungen an die Stadtkasse sind bitte per Banküberweisung vorzunehmen.  


Besuche im Bürgerbüro ausschließlich mit vereinbartem Termin

Im Bürgerbüro werden alle Angelegenheiten bis auf Weiteres ausschließlich nach Terminvergabe (bevorzugt online, ansonsten Telefon 550-3222 oder 550-3232) bearbeitet.

Fertige Reisepässe und Personalausweise können nach wie vor während der üblichen Öffnungszeiten auch ohne Termin an der Eingangstheke des Bürgerbüros abgeholt werden. Wartebereiche und Laufwege wurden so geregelt, dass der Abstand von 1,5 Metern gewährleistet wird.

Infos in leichter und anderen Sprachen

Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration informiert aktuell in anderen Sprachen.

English/Englisch | Türkçe/Türkisch | Polski/Polnisch | Français/Französisch | Italiano/Italienisch  | ελληνικά/Griechisch | Hrvatski/Kroatisch | Română / Rumänisch | Български/Bulgarisch | فارسی/Farsi | 中文语言/Chinesisch | عربي/Arabisch

  

Infos in leichter Sprache

Über die Krankheit Corona-Virus und die Corona-Impfung informiert das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen in leichter Sprache:

Corona-Virus

Infos über das Corona-Virus (PDF-Dokument)

Corona-Regeln in NRW (PDF-Dokument)

Info zum Mund-Nasen-Schutz (PDF-Dokument)

Corona-Impfung

Brief zur Corona-Impfung von Minister Laumann (PDF-Dokument)

Infos zur Corona-Impfung (PDF-Dokument)

Aufklärungs-Merkblatt zur Corona-Impfung (PDF-Dokument)