Verdienstorden
Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Nordrhein-Westfalen sowie die staatliche Anerkennung von Rettungstaten
Immer wieder gibt es Gelegenheiten, bei denen sich Personen in besonderer Weise für ihre Mitmenschen oder die Allgemeinheit einsetzen. Um diese freiwilligen Leistungen in angemessener Form zu würdigen, haben sowohl die Bundesrepublik Deutschland als auch das Land Nordrhein-Westfalen verschiedene Verfahren und Möglichkeiten der Ehrung festgelegt. Auf dieser Seite finden Sie daher neben einigen grundsätzlichen Informationen auch Links zu den übergeordneten Behörden, auf denen Sie sich über die entsprechenden Auszeichnungen im Detail informieren können.
Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland
Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde im Jahre 1951 vom damaligen Bundespräsidenten Theodor Heuss gestiftet. Seitdem stellt der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung dar, welche die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird vom Bundespräsidenten für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland verliehen.
Besondere Verdienste können erworben werden „für Leistungen, die im Bereich der politischen, der wirtschaftlich-sozialen und der geistigen Arbeit dem Wiederaufbau des Vaterlandes dienten“, darüber hinaus aber auch für alle „besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland“. Besondere Verdienste können durch mitmenschliche Hilfe erworben werden, die unter persönlichem Einsatz unentgeltlich geleistet wird.
Der Verdienstorden wird in den Ordensstufen „Verdienstmedaille“, „Verdienstkreuz am Bande“, „Verdienstkreuz 1. Klasse“, „das Große Verdienstkreuz“, „das Große Verdienstkreuz mit Stern“, „das Große Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband“, „das Großkreuz“ und die Sonderstufe des Großkreuzes, das ausschließlich Staatsoberhäuptern vorbehalten ist, verliehen.
Ist das Prüfungsverfahren erfolgreich, verleiht der Landrat des Kreises Mettmann gemeinsam mit dem Bürgermeister die Auszeichnung in der Regel vor Ort an die oder den/die zu ehrende/n Ratinger/in. Die nähere Ausgestaltung der Verleihungsfeier (Einladung, Rahmen, Presseinformation) spricht die Stadtverwaltung im Einzelnen mit dem/der Auszuzeichnenden ab.
Weitere Informationen zum Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland finden Sie auf der Seite des Bundespräsidenten.
Verdienstorden des Landes Nordrhein-Westfalen
Foto: Land NRW / W. Meyer-Piehl
Der Verdienstorden des Landes Nordrhein-Westfalen wurde im Jahre 1986 vom damaligen Ministerpräsidenten Dr. h.c. Johannes Rau gestiftet. Mit ihm sollen verdiente Persönlichkeiten aus allen Gruppen der Bevölkerung ausgezeichnet werden, die sich besondere Verdienste um das Land Nordrhein-Westfalen und seiner Bevölkerung erworben haben. Besondere Verdienste um das Land können in allen Lebensbereichen erworben werden.
Sowohl der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland als auch der Verdienstorden des Landes Nordrhein-Westfalen soll insbesondere für ehrenamtliche Tätigkeiten verliehen werden, die mit großem persönlichen Einsatz und unter Zurückstellung von eigenen Interessen längere Zeit zur Förderung wichtiger staatlicher oder gesellschafticher Belange ausgeübt wurden bzw. werden. Die tadelsfreie Erfüllung von Berufspflichten oder die Übernahme von ehrenamtlichen Tätigkeiten allein genügt nicht für eine Verleihung des Verdienstordens.
Weitere Informationen: Gesetz über den Verdienstorden des Landes NRW
Staatliche Anerkennung von Rettungstaten
Die Rettung oder versuchte Rettung von Menschen wird durch den Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen namens der Landesregierung im Rahmen des Gesetzes über die staatliche Anerkennung von Rettungstaten (RettungstatenG) i. d. F. vom 30. März 2004 i. V. m. der Verordnung zur Ausführung des RettungstatenG (RettungstatenVO NRW) vom 27. April 2004 besonders gewürdigt.
Dabei gibt es zwei Formen der Auszeichnung: die Rettungsmedaille und die öffentliche Belobigung.
Die Rettungsmedaille kann - auch mehrfach - an Personen verliehen werden, die unter Einsatz ihres eigenen Lebens einen Menschen aus Lebensgefahr gerettet oder eine drohende Gefahr für die Allgemeinheit abgewendet haben.
Eine öffentliche Belobigung kann ausgesprochen werden, wenn die Rettungstat ohne Einsatz des eigenen Lebens ausgeführt worden ist oder trotz Einsatz des eigenen Lebens nicht zur Lebensrettung geführt hat.
Ein Anspruch auf eine Auszeichnung besteht nicht.
Weitere Informationen: Gesetz über die staatliche Anerkennung von Rettungstaten
Verleihung des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland und des Verdienstordens des Landes Nordrhein-Westfalen
Die Verleihung der o.a. Verdienstorden kann jedermann anregen. Die Anregung kann formlos bei der Bezirksregierung Düsseldorf eingereicht werden oder über die Stadtverwaltung Ratingen an diese übermittelt werden. In einem formlosen Anregungsschreiben sollte möglichst konkret dargelegt werden, welche besonderen Verdienste der Anregung zugrunde liegen (mit Zeitangaben) und wer zu diesen besonderen Verdiensten sachdienliche Angaben machen kann (Angabe von Referenzadressen). Das Prüfverfahren wird streng vertraulich durchgeführt. Wer seine eigene Auszeichnung anregt, kann nicht mit einer Ordensverleihung rechnen. Die zuständige Bezirksregierung übernimmt die Bearbeitung der Ordensanregung unabhängig davon, wo die Anregung eingegangen ist. Sie beteiligt die Heimatgemeinde des Vorgeschlagenen, die auf örtlicher Ebene ermittelt, und schreibt die darüber hinaus genannten Referenzpersonen an. Nachdem ihr alle Stellungnahmen vorliegen, fasst sie diese zusammen und übersendet ihren Bericht dem zuständigen Fachministerium. Das Fachministerium prüft die von der Bezirksregierung zusammengefassten Verdienste und leitet seinen Bericht an den Herrn Ministerpräsidenten weiter. Dieser entscheidet darüber, ob dem Herrn Bundespräsidenten ein Ordensvorschlag unterbreitet werden soll. Bei Anregungen zur Verleihung des Verdienstordens des Landes Nordrhein-Westfalen gelten die Angaben hinsichtlich des Verfahrensablaufs zum Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland entsprechend; allerdings entscheidet in diesen Fällen der Herr Ministerpräsident, ob die Voraussetzungen für eine Ordensverleihung vorliegen. Das geschilderte Verfahren vom Eingang der Anregung bis zur Entscheidung des Herrn Bundespräsidenten bzw. des Herrn Ministerpräsidenten dauert in der Regel mindestens ein Jahr. Der Anreger wird über das Ergebnis der Prüfung informiert.
Weitere Informationen können Sie den folgenden Rechtsgrundlagen entnehmen, die im ausgewählten Buchhandel und Bibliotheken erhältlich sind:
- Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen
- Ausführungsbestimmungen zum Statut des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland
- Gesetz über den Verdienstorden des Landes Nordrhein-Westfalen