Persönlichkeiten, die sich um die Stadt Ratingen in besonderem Maße verdient gemacht haben, können von der Stadt Ratingen geehrt werden.
Dies kann durch den "Ehrenring", den die Stadt Ratingen gestiftet hat, oder durch die Ernennung zur Ehrenbürgerin oder zum Ehrenbürger geschehen.
Durch den Ehrenring werden Persönlichkeiten, die sich in hervorragendem Maße um die Stadt Ratingen verdient gemacht haben, geehrt.
Dieser Ring besteht aus Gold und trägt auf der Oberseite in Flachstichgravur das Wappen der Stadt Ratingen. Er enthält auf einem Seitenteil der Ringschiene die Umschrift "Ehrenring der Stadt Ratingen". Auf der Innenseite der Ringschiene sind der Name des bzw. der Beliehenen und der Tag der Verleihung einzulassen.
Über die Verleihung des Ehrenringes entscheidet der Rat der Stadt. Er wird an höchstens fünf lebende Trägerinnen oder Träger verliehen. Der Ehrenring kann wegen unwürdigen Verhaltens wieder von der Stadt entzogen werden.
Persönlichkeiten, die sich in besonders hervorragendem Maße um die Stadt Ratingen verdient gemacht haben, können duch den Ehrenring geehrt und zur Ehrenbürgerin oder zum Ehrenbürger ernannt werden.
Über die Verleihung der Ehrenbürgerschaft entscheidet ebenfalls der Rat der Stadt. Sie wird an höchstens drei lebende Trägerinnen oder Träger verliehen.
Ehrenbürgerinnen bzw. Ehrenbürger der Stadt Ratingen und Trägerinnen bzw. Träger des Ehrenringes werden als Ehrengäste zu allen repräsentativen Veranstaltungen der Stadt eingeladen. Sie erhalten kostenlosen Eintritt zu Kultur-, Sport-, Bildungs- und geselligen Veranstaltungen und den entsprechenden Einrichtungen der Stadt. Im Falle des Todes besteht zeitlich unbegrenztes und unentgeltliches Liegerecht auf städtischen Friedhöfen sowie unentgeltliche Grabpflege durch die Stadt.