In Ratingen wird es ab Montag, 29. März, voraussichtlich weiter möglich sein, mit Termin auch in Geschäften einzukaufen, die nicht der absoluten Grundversorgung dienen, aber nur unter Vorlage eines negativen Corona-Schnelltests. Diese Regelung hat der Kreis Mettmann für alle zehn Städte im Kreisgebiet am Freitag auf den Weg gebracht, um damit der Notbremsenregelung in der neuen Coronaschutzverordnung gerecht zu werden. In der Neufassung dieser Verordnung, die ebenfalls am Freitag veröffentlicht wurde, ist festgelegt, dass in Städten bzw. Kreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz über 100 die Lockerungen vom 8. März zurückgenommen werden müssen. Dieser "Notbremse" können die Kreise aber begegnen, indem sie die entsprechenden Aktivitäten weiter ermöglichen für Personen mit einem nachgewiesenen negativen Test. Die entsprechende Allgemeinverfügung des Kreises Mettmann muss noch am Wochenende durch das NRW-Gesundheitsministerium genehmigt werden. Dazu hat der Kreis Mettmann am Freitagnachmittag folgende Pressemitteilung veröffentlicht:
"Der Kreis Mettmann wird ergänzend zur neuen Corona-Schutzverordnung, die bei einer Inzidenz von über 100 an drei Werktagen eine Rückkehr zum strengen Lockdown vorsieht, eine Allgemeinverfügung auf den Weg bringen. Dort wird geregelt, dass die derzeitigen Öffnungen beibehalten werden können – jedoch nur für Kunden, Besucher, Nutzer mit tagesaktuellem negativem Testergebnis. Der Kreis macht damit von der Möglichkeit Gebrauch, die in der neuen Corona-Schutzverordnung des Landes angeboten wird. Die Allgemeinverfügung soll am Montag, 29. März, in Kraft treten. Dazu bedarf es noch der Genehmigung des Gesundheitsministeriums des Landes, mit der am Wochenende gerechnet wird.
Dies bedeutet unter anderem:
Auf der Homepage der Stadt Ratingen findet sich eine laufend aktualisierte Liste der vom Kreis beauftragten Teststellen im Stadtgebiet.