Das Leben der Einwohner einer Stadt wird durch städtische Satzungen, ordnungsbehördliche Verordnungen oder auch Benutzungs- und Entgeltordnungen ebenso mitbestimmt wie durch Bundes- oder Landesrecht. Artikel 28 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland gewährt den Gemeinden das Recht, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln.Die Bürgerinnen und Bürger haben damit über die von ihnen gewählten Gemeindevertretungen das Recht, eine Ortsgesetzgebung zu schaffen, die das örtliche Leben und das Arbeiten der Verwaltung beeinflusst.
Diese Sammlung des Ortsrechts der Stadt Ratingen soll dazu beitragen, alle Einwohnerinnen und Einwohner unserer Stadt mit dem rechtlichen Rahmen des kommunalen Wirkungskreises sowie der Basis für ein gedeihliches Zusammenleben in Ratingen vertraut zu machen. Alle Interessierten sollen sich in den städtischen Dienststellen sowie im Medienzentrum und via Internet über das hiesige Ortsrecht umfassend und schnell unterrichten können; dies nicht nur zum Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntmachung, sondern permanent und aktuell, wenn es einschlägige Fragen zu beantworten, ortsrechtsrelevante Sachverhalte zu beurteilen, Gebührentatbestände festzustellen, rechtliche und wirtschaftliche Bestimmungen nachzuschlagen oder wechselseitige Verpflichtungen präzise zu bestimmen gilt.
Vorschriften, die nur eine einmalige oder kurzfristige Bedeutung haben, sowie Bebauungspläne und ähnliche Satzungen, deren verbindliche Kartenwerke den Rahmen dieser Sammlung sprengen würden, sind nicht mit aufgenommen.
Die einzelnen Satzungen und Verordnungen sind als PDF-Dateien hinterlegt und können von jedem Rechner geöffnet und gespeichert werden, sofern der kostenlose Acrobat Reader von Adobe installiert ist.
Bei der Ortsrechtssammlung handelt es sich nicht um die verbindliche Veröffentlichung der Regelwerke. Maßgeblich für die Ortsrechtsfassungen sind allein die amtlichen Bekanntmachungen, z. B. für Satzungen und ordnungsbehördliche Verordnungen im Amtsblatt der Stadt Ratingen. Insoweit wird keine Gewähr für die Richtigkeit der hier dargestellten Ortsrechtstexte übernommen, auch wenn die Ortsrechtssammlung mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt worden ist.
Unten auf dieser Seite finden Sie zunächst nur die wichtigsten ortsrechtlichen Regelungszusammenhänge nach acht Themenbereichen geordnet und abschließend eine "Gesamtübersicht", die alle ortsrechtlichen Bestimmungen mit ihren entsprechenden Ordnungsnummern umfasst.
Hinweise und Anregungen werden gern vom Bürger- und Rechtsamt, Abteilung Rechtsangelegeheiten, Herr Heidekorn, entgegengenommen.