(alle Friedhöfe)
Urnenwahlgrabstätten sind Aschestätten, an denen ein Nutzungsrecht im Beisetzungsfall für die Dauer von 30 Jahren (Nutzungszeit) verliehen wird. Nach Ablauf dieser Nutzungszeit besteht die Möglichkeit das Nutzungsrecht für bis zu weitere 30 Jahre zu verlängern.
Pro Stelle können je nach Größe der Aschenbehälter bis zu 6 Urnen einer Familie beigesetzt werden. Die Abdeckung mit einer Platte ist erlaubt.
Gebührenbeispiel (Stand Oktober 2017):
(Im Folgenden handelt es sich um die Gebühren, die in jedem Fall bei einer Beerdigung anfallen. Hinzu können - je nach Einzelfall - eventuell weitere Gebühren für Kapellennutzung, Nutzung der Kühlzellen, usw. erhoben werden.)
Urnenwahlgrab für bis zu 6 Urnen (Laufzeit 30 Jahre) |
1.209,00 € |
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Grabbereitung-Urnengrab |
131,00 € |
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Grabeinfassung |
114,00 € |
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Gesamt |
1.454,00 € |
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Verlängerung der Nutzungszeit pro Monat 1/360 der Grabgebühr |
3,36 € |
Herr Frohnhoff
Abteilungsleiter
Telefon 02102 550-6720
Frau Kara Osman
Telefon 02102 550-6722
Herr Stelzer
Telefon 02102 550-6725
Frau Röper
Telefon 02102 550-6721
Telefax 02102 550-9672
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