Urnenwahlgräber

(alle Friedhöfe)

Urnenwahlgrabstätten sind Aschestätten, an denen ein Nutzungsrecht im Beisetzungsfall für die Dauer von 30 Jahren (Nutzungszeit) verliehen wird. Nach Ablauf dieser Nutzungszeit besteht die Möglichkeit das Nutzungsrecht für bis zu weitere 30 Jahre zu verlängern.

Pro Stelle können je nach Größe der Aschenbehälter bis zu 6 Urnen einer Familie beigesetzt werden. Die Abdeckung mit einer Platte ist erlaubt. 

Gebührenbeispiel (Stand Oktober 2017):

(Im Folgenden handelt es sich um die Gebühren, die in jedem Fall bei einer Beerdigung anfallen. Hinzu können - je nach Einzelfall - eventuell weitere Gebühren für Kapellennutzung, Nutzung der Kühlzellen, usw. erhoben werden.)

Urnenwahlgrab für bis zu 6 Urnen (Laufzeit 30 Jahre)

1.209,00 €

Grabbereitung-Urnengrab

131,00 €

Grabeinfassung

114,00 €

Gesamt

1.454,00 €

Verlängerung der Nutzungszeit pro Monat 1/360 der Grabgebühr

3,36 €

Zuständiges Amt

 

Zuständige Abteilung

 

Ansprechpartner

Herr Frohnhoff
Abteilungsleiter
Telefon 02102 550-6720

Frau Kara Osman
Telefon 02102 550-6722

Herr Stelzer
Telefon 02102 550-6725

Frau Röper
Telefon 02102 550-6721

Telefax 02102 550-9672 
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