Kommunalfriedhöfe in Ratingen (Friedhofwegweiser)

Die Stadt Ratingen ist zuständig für die Verwaltung der kommunalen Friedhöfe

  • Friedhof Eggerscheidt
  • Friedhof Hösel
  • Friedhof Lintorf
  • Friedhof Tiefenbroich
  • Waldfriedhof

(Bei den übrigen Friedhöfen handelt es sich um konfessionelle Friedhöfe, für die die jeweiligen Kirchengemeinden zuständig sind).

Auf den nächsten Seiten finden Sie nützliche Informationen rund um die Ratinger Kommunalfriedhöfe. Hier können Sie Informationen abfragen, wie zum Beispiel Öffnungszeiten, Ansprechpartner, Friedhofsanlagen, Satzungen und Gebühren.

Zum Download stehen Ihnen  gängige Formulare zur Vorbereitung eines Behördenganges  zur Verfügung.

Den Friedhofswegweiser mit ausführlichen Informationen zu allen Friedhöfen im Stadtgebiet erhalten Sie bei der Friedhofsverwaltung und allen Service-Büros der Stadtverwaltung Ratingen und den örtlichen Bestattungsinstituten.

Information nach Art. 13 EU-DSGVO

Informationen nach Art. 13 EU-DSGVO

Ihre personenbezogenen Daten werden diesseits unter Beachtung der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) und der Datenschutzregelungen der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Nordrhein-Westfalen verarbeitet. Sofern von Ihnen personenbezogene Daten erhoben werden, bzw. erhoben werden müssen, finden Sie die Informationen gemäß Art. 13 EU-DSGVO über die Verarbeitung Ihrer Daten im Einzelnen auf den entsprechenden Internetseiten im Bereich Download.
Sollten Sie die Informationen in Schriftform benötigen, erhalten Sie diese bei der zuständigen Stelle der Stadt Ratingen bei der Sie den Kontakt aufgenommen oder einen Antrag gestellt haben.

Friedhöfe in Ratingen

Friedhof Eggerscheidt

Friedhof Hösel

Friedhof Lintorf

Friedhof Tiefenbroich

Waldfriedhof

[ pdf, 19,51 kB ]
Datenschutzerklärung
[ pdf, 471,35 kB ]
Bestattungsauftrag
[ pdf, 136,04 kB ]
Friedhofssatzung
[ pdf, 48,38 kB ]
Gebührensatzung
[ pdf, 466,45 kB ]
Antrag Grabmalgenehmigung
[ pdf, 7,13 kB ]
Grabrückgabe Wahlgrab
Die Rückgabe des Nutzungsrechtes ist erst nach Ablauf der Ruhefrist (30 Jahre) möglich.
[ doc, 27,5 kB ]
Grabrückgabe Wahlgrab
Die Rückgabe des Nutzungsrechtes ist erst nach Ablauf der Ruhefrist (30 Jahre) möglich.
Zuständiges Amt

 

Zuständige Abteilung

 

Ansprechpartner

Herr Frohnhoff
Abteilungsleiter
Telefon 02102 550-6720

Frau Kara Osman
Telefon 02102 550-6722

Herr Stelzer
Telefon 02102 550-6725

Frau Röper
Telefon 02102 550-6721

Telefax 02102 550-9672 
E-Mail: amt70@ratingen.de