Gleichstellungsplan

Nach dem Landesgleichstellungsgesetz (LGG) des Landes Nordrhein-Westfalen ist die Stadt Ratingen verpflichtet, im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für Personalangelegenheiten jeweils für den Zeitraum von fünf Jahren einen Gleichstellungsplan zu erstellen.

Der Gleichstellungsplan soll dazu beitragen, den in der Verfassung (Art. 3 Grundgesetz) und im Landesgleichstellungsgesetz konkretisierten Gleichstellungsgrundsatz in den Dienststellen, Gesellschaften und den Einrichtungen der Stadt Ratingen umzusetzen.

Der Gleichstellungsplan der Stadtverwaltung Ratingen ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Instrument, um diese Forderung nach Gleichbehandlung und Gleichstellung von Frauen und Männern zu erfüllen und die vorhandenen Strukturen so zu verändern, dass Frauen in allen Bereichen, Berufen und Funktionen in der Stadtverwaltung Ratingen paritätisch vertreten sind und für Eltern die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessert wird.

Mit dem Gleichstellungsplan ergreift die Stadtverwaltung Ratingen zudem die Chance, sich als zukunftsorientierte Arbeitgeberin zu positionieren und mit den „weichen“ Faktoren, wie einem familienorientierten Personalmanagement und chancengleichen Fortbildungs- und Aufstiegsmöglichkeiten für Frauen und Männer, bei der Akquise von qualifizierten Fachkräften zu punkten.

Es wurde festgelegt, mit welchen konkreten Personalentwicklungsmaßnahmen in welchem Zeitrahmen welche Gleichstellungsziele in der Stadtverwaltung Ratingen auf der Basis des Landesgleichstellungsgesetzes NRW erreicht werden sollen.

Der Gleichstellungsplan umfasst eine Bestandsanalyse der Personalstruktur und Prognosedaten zur Entwicklung der Personalsituation in der Stadtverwaltung Ratingen, sowie die entwickelten und abgestimmten Maßnahmen für die nächsten fünf Jahre. Zum letzten Frauenförderplan sind weitergehende Statistiken beigefügt.

Die Maßnahmen des Gleichstellungsplanes sind im Wesentlichen auf drei Säulen aufgebaut.

Dies sind Maßnahmen zum

•             Themenkomplex „Work-Family-Balance“,

•             Maßnahmen, die sich aus den gesetzlichen Vorgaben des Landesgleichstellungsgesetzes NRW ergeben.

Weiter werden im Gleichstellungsplan auch zu jeder Maßnahme die jeweilig zu erhebenden Controllingdaten festgelegt. Dies soll sicherstellen, dass die Maßnahmen des Gleichstellungsplans überprüft, ggf. nachgesteuert und die Entwicklung kommuniziert wird – und damit ein strukturierter Entwicklungsprozess eingeleitet wird. Der Gleichstellungsplan wurde in einem Abstimmungsverfahren in der Verwaltung erstellt.

Den Gremien wurde viermal der Gleichstellungsplan vorgelegt und entsprechende Änderungswünsche wurden eingepflegt.

Der Gleichstellungsplan hat keine finanziellen Auswirkungen. Die Maßnahmen sind schon aus dem aktuellen Haushalt geplant und finanziert.

Zuständig