Die Förderung des Kleingartenwesens ist eine wichtige städtebauliche, gesundheits- und sozialpolitische Aufgabe in Ratingen. Kleingärten erfüllen im Städtebau als Teil des Grünflächensystems wichtige Ausgleichs- und Erholungsfunktionen. Sie dienen dem nichterwerbsmäßigen Anbau von Pflanzen, Gemüse und Obst sowie der Erholung ihrer Nutzer.
Befindet sich der Kleingarten auf einer Fläche, die im Bebauungsplan für Dauerkleingärten festgesetzt ist, handelt es sich um Dauerkleingärten. Der Bau solcher Gartenanlagen wird mit Landesmitteln gefördert.
Die Gärten sind durchschnittlich 350 m² groß. Der geringe Pachtpreis soll auch einkommensschwachen Familien die Anpachtung eines Kleingartens ermöglichen.
Gemäß dem Bundeskleingartengesetz sind die bis zu 24 m² großen Lauben von einfacher Ausführung, d.h. sie haben keinen Strom- und Wasseranschluss (lediglich Altanlagen besitzen Bestandsschutz) und dürfen nicht dauerhaft bewohnt werden.
Rund 500 Ratinger Dauerkleingärten verteilen sich auf 7 Kleingarten-/ Kleingärtnervereine:
KGV Am Damm e.V., Fliednerstraße, 28 Gärten
KGV Dumeklemmer e.V., Daniel-Goldbach-Straße, 40 Gärten
KGV Gartenfreunde e.V., Fliednerstraße, 36 Gärten
KGV Gartenfreunde an der Anger e.V., Daniel-Goldbach-Straße, 241 Gärten
KGV Homberg e.V., Nelkenweg, 23 Gärten
KGV Krumbachskothen e.V., Am Krumbachskothen, 22 Gärten
KGV Schützenburg e.V., Formerstraße, 104 Gärten
Die Verpachtung der Einzelgärten übernimmt der Verein.
Dachorganisation der 7 Ratinger Kleingarten-/Kleingärtnervereine ist der Stadtverband Ratingen der Kleingärtner e.V., der am 25. Januar 1947 gegründet wurde.
Als Exekutivorgan und Zwischenpächter der Gartenanlagen ist der Stadtverband Vertragspartner für die Stadtverwaltung.
Ansprechpartner für Gartenbewerber und bei Pachtfragen ist der Vorsitzende des Stadtverbandes Ratingen der Kleingärtner e.V., Herr Klaus Mönch, Tel. (02102) 472103.
Planung und Bau der Kleingartenanlage, sowie die Unterhaltung der öffentlich zugänglichen Flächen obliegen dem Amt Kommunale Dienste.