Als wilde Müllkippe bezeichnet man die lokale Verunreinigung von Naturräumen und städtischen und privaten Flächen durch illegalen Abfall.
Für die Beseitigung einer wilden Müllkippe ist immer der/die Verursacher/in, sofern er/sie zu ermitteln ist, zuständig. Ist er/sie nicht selbst in der Lage den Müll zu beseitigen, werden ihm/ihr die Kosten in Rechnung gestellt.
Ist der/die Verursacher/in nicht zu ermitteln, ist der/die Grundstückeigentümer/in für die Entsorgung der wilden Müllkippe zuständig. In der Regel sind dies die Kommunen.
Jegliche Abfallentsorgung außerhalb der dafür vorgesehen Abfallentsorgungsanlagen ist illegal.
Geringe Mengen Sperrgut, Elektrogeräte und Bauschutt können am Zentral-Material-Lager abgegeben werden.
Bitte melden Sie den Kommunalen Diensten , amt70@ratingen.de, wenn Sie eine wilde Ablagerung von Abfällen entdecken!