Als Ordnungswidrigkeiten gelten insbesondere folgende Verstöße:
- Ablage von Müll und Unrat jeglicher Art auf öffentlichen Flächen
- das vorzeitige Herausstellen von Sperrgut und Müllbehältern
- Beistellungen von Abfall jeglicher Art neben den Depotcontainern
- Nutzung der Depotcontainer außerhalb der erlaubten Nutzungszeiten
- Entsorgen von Hausmüll in öffentlichen Papierkörben
- die Nicht-Durchführung von Gehweg- und Straßenreinigung und Winterdienst
Nähere Einzelheiten sind der Abfallentsorgungssatzung und der Straßenreinigungssatzung der Stadt Ratingen zu entnehmen.