Ordnungswidrigkeiten nach den Satzungen über die Abfallentsorgung und Straßenreinigung

Verstoss Abfallrecht

Als Ordnungswidrigkeiten gelten insbesondere folgende Verstöße:

  • Ablage von Müll und Unrat jeglicher Art auf öffentlichen Flächen
  • das vorzeitige Herausstellen von Sperrgut und Müllbehältern
  • Beistellungen von Abfall jeglicher Art neben den Depotcontainern
  • Nutzung der Depotcontainer außerhalb der erlaubten Nutzungszeiten
  • Entsorgen von Hausmüll in öffentlichen Papierkörben
  • die Nicht-Durchführung von Gehweg- und Straßenreinigung und Winterdienst

Nähere Einzelheiten sind der Abfallentsorgungssatzung und der Straßenreinigungssatzung der Stadt Ratingen zu entnehmen.

Persönlicher Kontakt

Frau Petra Eichmann

Kommunale Dienste
Telefon: 02102 550-7022 vormittags in der Zeit von 8.30 bis 12.30 Uhr
E-Mail: petra.eichmann@ratingen.de
Terminabsprachen außerhalb der Öffnungszeiten sind in besonderen Fällen möglich.

Zuständiges Amt

 

Zuständige Abteilung