Straßenreinigung

Stadtreinigung, Handreinigung, Kehrmaschine
Straßenkehrmaschine

Die Reinigung der Fahrbahnen in der Stadt Ratingen beinhaltet die Beseitigung sämtlicher Abfälle im öffentlichen Verkehrsraum.

Neben der Handreinigung werden hierfür täglich Kehrmaschinen eingesetzt, wenn die Reinigungspflicht nicht auf die Grundstückseigentümer/innen bzw. Anwohner/innen übertragen wurde.

Wer muß eigentlich wo reinigen?

Geregelt ist dies in der Straßenreinigungssatzung der Stadt Ratingen und in dem dazugehörigen Straßenverzeichnis, in dem alle Straßen aufgelistet sind.

Um eine möglichst gute Reinigungsleistung der Kehrmaschinen zu erreichen, parken Sie bitte an den Reinigungstagen nicht auf den Straßenseiten bzw. in den Straßenabschnitten, in denen die Kehrmaschine reinigt.

Die an das Grundstück angrenzenden Gehwege und Fußwege sind in Ratingen grundsätzlich von den Anliegern/innen zu reinigen. Die Reinigung beinhaltet die Beseitigung von Verschmutzungen aller Art, die die Hygiene oder das Stadtbild beeinträchtigen, insbesondere von Papier, Dosen und Zigarettenkippen, oder die eine Gefährdung des öffentlichen Verkehrs darstellen, wie z.B. Laub, abgefallene Blüten, Unkraut und Zweige.

Der Kehricht darf nicht in den Rinnstein gekehrt werden, sondern gehört in die Restmülltonne.

Zur Gehwegreinigung gehört selbstverständlich auch die Beseitigung des Laubes. Dabei spielt es keine Rolle, woher das Laub stammt, das auf dem Gehweg oder der Fahrbahn zu beseitigen ist.  Anlieger/innen, die zur Reinigung verpflichtet sind, müssen auf ihre Kosten auch Laub entsorgen, das von Bäumen stammt, die nicht auf dem eigenen Grundstück stehen, sondern beispielsweise im öffentlichen Straßenraum. Laubfreie Straßen und Wege sind keine Frage von Sauberkeit. Laub ist eine Unfallgefahr für alle Verkehrsteilnehmer/innen. Deshalb darf es auch nicht vom Grundstück auf die Straße, auf den Gehweg oder in den Rinnstein gefegt werden, sondern muß von den Anliegern/rinnen selbst entsorgt werden.  

Doch wohin mit dem mühsam zusammengefegten Laubhaufen?

Als Entsorgungsmöglichkeiten seien genannt:

  • Kompostieren Sie das Laub im eigenen Garten oder 
  • entsorgen Sie es über die Biotonne oder
  • benutzen Sie die speziellen Laubsäcke.

Zuständiges Amt

 

Zuständige Abteilung