Neubau und Unterhaltung von Spielplätzen

Für Ratingens derzeit rund 15.000 Kinder und Jugendliche im Alter von unter sechs bis unter 18 Jahren gibt es 122 öffentliche Kinderspielplätze mit einer Gesamtgröße von rd. 20 ha. Dazu zählen auch der pädagogisch betreute Abenteuerspielplatz, der Wasserspielplatz in Ratingen West und die städtischen Kindergärten.

Kontrolle der Spielplätze

Die Kontrolle der öffentlichen Spielplätze auf Verkehrssicherheit obliegt in Ratingen dem Amt Kommunale Dienste. Über die öffentlichen Spielplätze hinaus erstreckt sich diese Aufgabe auch auf die Außenanlagen an Kindergärten und Schulen. Die regelmäßige Sicherheitsüberprüfung ist organisatorisch, personell und technisch sichergestellt, sodass die Einschaltung eines externen Prüfers, z. B. TÜV, im Regelfall nicht erforderlich ist.
Im operativen Bereich erfolgt die Überwachung durch entsprechend qualifizierte Mitarbeiter (Handwerker), die regelmäßig an zertifizierten Fortbildungsveranstaltungen teilnehmen.
Die Kontrollen sind nach Umfang und Intensität in drei Kategorien eingeteilt:
- Sichtkontrollen
- Funktionskontrollen
- Jahreskontrollen

Die Jahreskontrollen werden in Abständen von nicht mehr als zwölf Monaten, die Sichtkontrollen wöchentlich bis vierzehntägig und die Funktionskontrollen monatlich bis vierteljährlich durchgeführt. Die sich aus den Inspektionen ergebenden Reparaturbedarfe werden in der Regel kurzfristig abgearbeitet. Größere Instandsetzungsarbeiten werden im Rahmen von Jahresprogrammen erledigt. Grundsätzlich werden bei Neubau- und / oder Umbaumaßnahmen nur solche Spielgeräte aufgestellt, die mit dem „GS – Siegel“ (Geprüfte Sicherheit) versehen sind.


Hinweise zur Nutzung

Spielplätze stehen – je nach Widmung – allen Kindern im Alter von unter drei bis 18 Jahren zur Verfügung. Damit sich jedoch alle BesucherInnen an den Flächen erfreuen und die Natur erleben können, ist es wichtig, dass einige Regeln eingehalten werden. Damit keine Unfallursachen entstehen, dürfen Pflanzen, Bänke, Spielgeräte, Zäune und andere Einrichtungen nicht beschädigt werden. Nur auf sauberen Spielplätzen macht das Spielen richtig Spaß. Daher sollten die bereitstehenden Abfallbehälter zur Entsorgung von Papier und Unrat genutzt und Sperrgut und andere Abfälle wieder mit nach Hause genommen werden.
Aus hygienischen und Sicherheits-Gründen sind Hunde und Katzen von Kinderspielplätzen fernzuhalten.
Auf das Ruhebedürfnis der Nachbarn ist Rücksicht zu nehmen. Überall dort, wo es wegen der Wohnungsnähe auf einigen Spielplätzen zu zeitlichen Nutzungsbeschränkungen gekommen ist, sind die Ruhezeiten auch einzuhalten. Ab Einbruch der Dunkelheit, spätestens ab 20.00 Uhr, sind alle störenden Geräusche, besonders auch der Betrieb von Radios und Tonträgern nicht erlaubt.
Zuwiderhandlungen können mit einer Ordnungsstrafe oder einem Bußgeld geahndet werden.
In Notfällen wenden Sie sich bitte an die Polizei, Tel. 110 oder das Jugendamt.


 

 

Persönlicher Kontakt

Frau Ulrike Willems

Kommunale Dienste
Spielplatzunterhaltung
Telefon: 02102 550-6745
E-Mail: amt70@ratingen.de
Zuständiges Amt

 

Zuständige Abteilung

 

Standort