Der nächste Wintereinbruch kommt bestimmt.
Wenn es draußen kalt wird, geht´s bei den Kommunalen Diensten heiß her. Die Räum- und Streufahrzeuge der Stadt Ratingen sind für Ihre Sicherheit (auch nachts) im Einsatz, um ein Chaos auf den Straßen zu verhindern. Da die Mitarbeiter nicht alle Straßen auf einmal bedienen können, gibt es einen Dringlichkeitsplan. Sind die verkehrswichtigen Straßen geräumt, werden anschließend die weniger befahrenen Routen angefahren.
Aber nicht nur die Stadt Ratingen hat Winterdienstplichten. Auch Sie müssen bei Schnee und Eis Winterdienst durchführen. Auf sämtlichen Geh- und Fußwegen ist der Winterdienst auf die Grundstückseigentümer/innen übertragen. Diese Pflicht kann auch Dritten übertragen werden. Hierfür müssen jedoch klare vertragliche Regelungen vorhanden sein.
Um Unfälle zu vermeiden, müssen die Bürgersteige und Gehwege umgehend nach jedem Schneefall in einer Breite von ca. 1,50 Meter geräumt und bei Glätte sofort (durch abstumpfende Mittel, Streusalz nur bei besonderen Gefahrenstellen wie Treppen, Rampen u.s.w.) bestreut werden. Der Schnee sollte zwischen Gehweg und Grundstück angehäuft werden, damit Fußgänger und Fahrzeuge möglichst wenig gefährdet oder behindert werden. Halten Sie sich bei der Schnee- und Glättebeseitigung bitte an die vorgegebenen Zeiten:
Grundsätzlich dürfen Sie nur abstumpfende Mittel, wie z. B. Sand, Granulat oder Splitt benutzen. Streugutreste beseitigen Sie bitte nach dem Abtauen unverzüglich, um ein Rutschen hierauf zu vermeiden.