Im §59 des Landeswassergesetzes NRW in Verbindung mit der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser sind Regelungen zur Zustands- und Funktionsprüfung von privaten Abwasseranlagen getroffen worden.
Hierin sind die Rechtspflichten aller Grundstückseigentümer/-innen bzw. Erbbauberechtigten in Bezug auf die Prüfung der privaten Abwasseranlage begründet.
Hinweis: Der Landtag NRW hat im Dezember 2019 mehrheitlich beschlossen, dass die Landesregierung einen Entwurf zur Änderung der Regelung zur Zustands- und Funktionsprüfung bei privaten Abwasserleitungen vorlegen soll.
Das Verfahren zu einer endgültigen Änderung der Regelung wird vorraussichtlich bis in die 2. Jahreshälfte 2020 andauern.
Tiefbauamt
Stadt Ratingen