Zuständig für Aufgaben nach dem Landeswassergesetz und den Entwässerungssatzungen:- Anschluss- und Einleitungsgenehmigungen
- Kanalüberprüfungen / Einleitungskontrollen
- Vollzug der gesetzlichen Vorschriften
- Durchsetzung von geordneten Kanalverhältnissen
- Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten bei Entwässerungsmissständen
Beratung und Auskünfte zu:- Grundstückserschließung
- Grundstücksentwässerung
- Kleinkläranlagen,Abflusslose Gruben, priv. Abwasserbehandlungsanlagen
- Kanalanschlussmöglichkeiten
- Herstellung und Erneuerung von Anschlusskanälen
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Schutz vor Kellerüberflutungen und Rückstau
- Regenwassernutzungsanlagen
- Niederschlagswasserbewirtschaftung
- Indirekteinleitungen
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Zustands- und Funktionsprüfung von Grundstücksanschluss- und Grundleitungen (Dichtheitsprüfung)
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getrennter Gebührenmaßstab