Grundstücksentwässerung

Zuständig für Aufgaben nach dem Landeswassergesetz und den Entwässerungssatzungen:

- Anschluss- und Einleitungsgenehmigungen
- Kanalüberprüfungen / Einleitungskontrollen
- Vollzug der gesetzlichen Vorschriften
- Durchsetzung von geordneten Kanalverhältnissen
- Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten bei Entwässerungsmissständen

Beratung und Auskünfte zu:

- Grundstückserschließung
- Grundstücksentwässerung
- Kleinkläranlagen,Abflusslose Gruben, priv. Abwasserbehandlungsanlagen
- Kanalanschlussmöglichkeiten
- Herstellung und Erneuerung von Anschlusskanälen
- Schutz vor Kellerüberflutungen und Rückstau
- Regenwassernutzungsanlagen
- Niederschlagswasserbewirtschaftung
- Indirekteinleitungen
- Zustands- und Funktionsprüfung von Grundstücksanschluss- und Grundleitungen (Dichtheitsprüfung) 
- getrennter Gebührenmaßstab

Formulare und Informationen zu diesem Produkt: