Bekanntmachung des Änderungsplanfeststellungsbeschlusses über die Planfeststellung nach § 17 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) i.V.m. §§ 72, 76 Verwaltungsverfahrensgesetz Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) für den Neubau der A 44 von Bau-km 14+150 bis Bau-km 14+780 einschließlich Autobahnkreuz Ratingen-Ost (A 44/A 3) und vom Bau-km 14+513 bis Bau-km 23+23+708, sog. Deckblatt 3- Neubau Regenrückhaltebecken (RRB) Brachter Straße auf dem Gebiet der Stadt Ratingen, Gemarkung Homberg, Flur 1, 6 und 7
Wiederholung der Offenlage des Änderungsplanfeststellungsbeschlusses vom 10.05.2023 aus Gründen der Rechtssicherheit
Eine Ausfertigung des Änderungsplanfeststellungsbeschlusses der Bezirksregierung Düsseldorf vom 10.05.2023, Az.: 25.04.01.01-01/08 Deckblatt 3, der das o. a. Bauvorhaben betrifft, liegt zusammen mit einer Ausfertigung der festgestellten Planunterlagen einschließlich der Deckblätter I bis IV in der Zeit vom 10.08.2023 – 23.08.2023 (einschließlich) im Verwaltungsgebäude der Stadt Ratingen, Stadionring 17, Amt für Stadtplanung, Vermessung und Bauordnung (2. Obergeschoss) in 40878 Ratingen während folgender Zeiten:
Montag bis Mittwoch von 8.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag von 8.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich aus.
Der Änderungsplanfeststellungsbeschluss wurde zwischenzeitlich dem Träger des Vorhabens, denjenigen, über deren Einwendungen entschieden worden ist, und den Vereinigungen, über deren Stellungnahmen entschieden worden ist, zugestellt. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss den übrigen Betroffenen gegenüber als zugestellt (§ 74 Abs. 4 Satz 3 VwVfG NRW). Gemäß § 27a VwVfG NRW können der Änderungsplanfeststellungsbeschluss und die Planunterlagen während des Zeitraums der Offenlage zusätzlich auf der Seite der Bezirksregierung Düsseldorf unter der Rubrik „Aktuelle Offenlagen“ (https://www.brd.nrw.de/services/offenlagen) sowie in deren Membox mit dem Passswort A44D3 eingesehen werden. Für die Vollständigkeit und Übereinstimmung der im Internet veröffentlichten Unterlagen mit den amtlichen Auslegungsunterlagen wird keine Gewähr übernommen. Der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen ist maßgeblich.