Liegenschaftskarte
Die Liegenschaftskarte stellt für das gesamte Landesgebiet die Liegenschaften (Flurstücke und Gebäude) dar. Zusätzlich kann sie Darstellungen der Nutzung oder Topographie enthalten.
Liegenschaftskarten werden i.d.R. im Maßstab 1:1.000 oder 1:500 herausgegeben. Hinsichtlich des Gebäudebestandes besteht leider keine Gewähr für die Vollständigkeit, da das Vermessungs- und Katastergesetz erst seit 1973 den Grundstückseigentümern die Vermessung und Darstellung ihrer Gebäude in der Liegenschaftskarte aufgibt.
Die Kosten bestimmen sich nach der Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (Vermessungs- und Wertermittlungsgebührenordnung – VermWert GebO NRW) vom 05. Juli 2010. Sie betragen für einen einfachen Auszug (DIN A4 oder DIN A3) ab dem 01.01.2017 30 Euro.
AnsprechpartnerIn in Ratingen (siehe unten "Persönlicher Kontakt")
Die Stadt Ratingen ist kreisangehörige Gemeinde des Kreises Mettmann
Auszüge aus der Liegenschaftskarte können auch beim Vermessungs- und Katasteramt in Mettmann schriftlich ( per Fax, Mail oder Postweg) bestellt werden .
Ansprechpartner im Kreis Mettmann
Kreis Mettmann
Der Landrat
Vermessungs- und Katasteramt
Verwaltungsgebäude II
Raum 2.008
Goethestr. 23
40822 Mettmann
Tel.: 02104 - 992484
Fax: 02104 – 995482
e-mailkundenzentrum62@kreis-mettmann.de
Bitte beachten Sie, dass in anderen Behörden unterschiedliche Öffnungszeiten gelten.
Information:
Auszüge aus dem Liegenschaftskataster (Liegenschaftskarte und Liegenschaftsbuch) können persönlich in der Katasterauskunft oder schriftlich ( per Fax, Mail oder Postweg) beantragt werden.
Der Auszug aus dem Liegenschaftskataster ist gebührenpflichtig.
Auszüge aus dem Baulastenkataster erhalten Sie nicht bei der Katasterauskunft. Siehe dazu: Auskunft aus dem Baulastenkataster.
Für die Erteilung eines Auszuges aus dem Liegenschaftsbuch ist die Darlegung des berechtigten Interesses erforderlich, sofern der Antragsteller oder die Antragstellerin nicht Eigentümer oder Eigentümerin oder Erbbauberechtigter oder Erbbauberechtigte ist und den Auszug für ihr oder sein Grundstück beantragt oder wenn Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure, Markscheiderinnen und Markscheider sowie Notarinnen und Notare im Rahmen der Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufgaben tätig werden.
Stadtkarten werden nicht mehr verkauft, es werden lediglich noch Hinweise auf Fehler in der amtlichen Stadtkarte des Kreises Mettmann entgegengenommen.
weitere Informationen
Die Kosten bestimmen sich nach der Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen
und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (Vermessungs- und Wertermittlungsgebührenordnung - Verm Wert GebO NRW) vom 05. Juli 2010.
Ab 01.01.2017 kosten Auszüge aus dem Liegenschaftskataster bis einschließlich DIN A3 30,00€.