Liegenschaftsbuch
Das Liegenschaftsbuch ist das amtliche Verzeichnis aller Liegenschaften. Es wird automatisiert geführt und beschreibt die Liegenschaften nach ihrer Lage, Nutzung sowie Größe und weist die Eigentümer und Erbbauberechtigten in Übereinstimmung mit dem Grundbuch nach. Ebenso werden die Ergebnisse der Bodenschätzung bei landwirtschaftlich genutzten Flächen geführt. Auch Hinweise auf laufende Bodenordnungsverfahren wie Umlegungen, Flurbereinigungen und Sanierungen sind im Liegenschaftsbuch enthalten.
Auszüge aus dem Liegenschaftsbuch können persönlich in der Katasterauskunft oder schriftlich ( per Fax, Mail oder Postweg) beantragt werden.
Der Auszug aus dem Liegenschaftsbuch ist gebührenpflichtig.
Auszüge aus dem Baulastenkataster erhalten Sie nicht bei der Katasterauskunft. Siehe dazu: Auskunft aus dem Baulastenkataster.
Für die Erteilung eines Auszuges aus dem Liegenschaftsbuch ist die Darlegung des berechtigten Interesses erforderlich, sofern der/die Antragsteller/in nicht Eigentümer/in oder Erbbauberechtigte/r ist und für sein/ihr Grundstück beantragt oder wenn Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure/ingeneurinnen, Markscheider/innen sowie Notar/innen im Rahmen der Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufgaben tätig werden.
Die Kosten bestimmen sich nach der Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (Vermessungs- und Wertermittlungsgebührenordnung – VermWert GebO NRW) vom 05. Juli 2010. Sie betragen für einen einfachen Auszug (DIN A4) ab dem 01.01.2017 30,00 Euro.
AnsprechpartnerIn in Ratingen (siehe unten "persönlicher Kontakt")
Die Stadt Ratingen ist kreisangehörige Gemeinde des Kreises Mettmann.
Auszüge aus dem Liegenschaftsbuch können auch beim Vermessungs- und Katasteramt in Mettmann schriftlich ( per Fax, Mail oder Postweg) bestellt werden.
Ansprechpartner in Mettmann
Kreis Mettmann
Der Landrat
Vermessungs- und Katasteramt
Verwaltungsgebäude II
Raum 2.008
Goethestr. 23
40822 Mettmann
Tel.: 02104 - 992484
Fax: 02104 – 995482
e-mail: kundenzentrum62@kreis-mettmann.de
Bitte beachten Sie, dass in anderen Behörden unterschiedliche Öffnungszeiten gelten.