Gutachten

Immobilienwerte, Bodenrichtwert, Gutachterausschuss, Verkehrswert, Bodenpreise

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte erstattet auf Antrag Gutachten über den ðVerkehrswert an Grundstücken sowie Rechten an Grundstücken.

Zu diesem Zweck tritt der Ausschuss mit wenigstens drei Mitgliedern zusammen, die dann gemeinsam das Gutachten erstellen. Auf diese Weise ist ein Höchstmaß an Neutralität und Sachkunde gewährleistet.

Anträge auf Erstellung von Gutachten nimmt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses entgegen.

Zur Erstellung des Gutachtens ist eine Vorbesichtigung des Objekts durch einen Mitarbeiter der Geschäftsstelle sowie eine Besichtigung in einem zweiten Termin durch die ehrenamtlichen Gutachter erforderlich.

Die Kosten des Gutachtens bestimmen sich nach einer Gebührenordnung und sind abhängig vom Wert des Objekts. Die Geschäftsstelle berät Sie über Gutachten und Gebühren.

Persönlicher Kontakt

Herr J. Schwab

Amt für Stadtplanung, Vermessung und Bauordnung
Leiter der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses
Telefon: 02102 550-6143
E-Mail: gaa@ratingen.de
Zuständige Abteilung