Das Baugesetzbuch definiert in seinem §194 :
„Der Verkehrs-/Marktwert wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten oder tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstandes der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“
Praktisch bedeutet dies, dass der Verkehrswert derjenige Preis für eine Immobilie ist, den man üblicherweise und durchschnittlich unter sachkundigen Marktteilnehmern erzielen kann, wenn weder Käufer noch Verkäufer unter besonderen Zwängen handeln.
Der Begriff des Verkehrswertes ist von zentraler Bedeutung für rechtliche und geschäftliche Beziehungen.
Der Verkehrswert wird z.B. für die Findung eines angemessenen Kaufpreises ermittelt, aber auch vor Gericht in Erbschafts-, Ehescheidungs-, Zwangsversteigerungs- und Entschädigungsverfahren verwendet.
Verkehrswerte können durch ein Gutachten des Gutachterausschusses ermittelt werden.