Der Auszug aus dem Liegenschaftskataster ist gebührenpflichtig.
Auszüge aus dem Baulastenkataster erhalten Sie nicht bei der Katasterauskunft. Siehe dazu: Auskunft aus dem Baulastenkataster.
Für die Erteilung eines Auszuges aus dem Liegenschaftsbuch ist die Darlegung des berechtigten Interesses erforderlich, sofern der Antragsteller oder die Antragstellerin nicht Eigentümer oder Eigentümerin oder Erbbauberechtigter oder Erbbauberechtigte ist und den Auszug für ihr oder sein Grundstück beantragt oder wenn Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure, Markscheiderinnen und Markscheider sowie Notarinnen und Notare im Rahmen der Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufgaben tätig werden.
Stadtkarten werden nicht mehr verkauft, lediglich Hinweise auf Fehler in der amtlichen Stadtkarte des Kreises Mettmann werden entgegengenommen.
Die Kosten bestimmen sich nach der Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (Vermessungs- und Wertermittlungsgebührenordnung – VermWert GebO NRW) vom 05. Juli 2010.
Ab dem 1.1.2017 kosten Auszüge aus dem Liegenschaftskataster bis einschließlich DIN A3 30,00 €.