Bei der Errichtung von Neubauten ist die Zuteilung einer Hausnummer erforderlich.
Diese wird durch die Stadt Ratingen mittels eines Bescheides festgesetzt.
Zuständige Stelle:
Amt für Satdtplanung, Vermessung und Bauordnung
Abteilung Vermessung
Sachgebiet
Vermessungstechnischer Innendienst