Bodenrichtwert

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Bodenrichtwert

 

Bodenrichtwerte geben für verschiedene Lagen einen durchschnittlichen Bodenwert je Quadratmeter für ein unbebautes Grundstück an. Zusätzlich werden Hinweise gegeben, auf welche typischen Grundstückseigenschaften sich dieser Wert bezieht (z.B.: eingeschossige Wohnbebauung mit 40 m Grundstückstiefe).

Der Bodenrichtwert ist kein ðVerkehrswert.      

 

Notare sind verpflichtet, dem Gutachterausschuss die beurkundeten Grundstückskaufverträge in Kopie zu übersenden. Auf Grundlage dieser Erkenntnisse ermittelt der Gutachterausschuss alljährlich die Bodenrichtwerte.

 

Sie werden in Bodenrichtwertkarten veröffentlicht und können auch unter www.boris.nrw.de   eingesehen werden.

 

 

 

 

AnsprechpartnerIn

 

 

 

Bodenrichtwert- und Preisauskünfte für bebaute und unbebaute Grundstücke

Grundstücksmarktberichte

 

Herr Bromisch

(02102)/ 550 - 6145

gaa@ratingen.de 

 

 

 

Preisauskünfte für Wohnungseigentum

(02102)/ 550 – 6144, 6145, 6146
gaa@ratingen.de

 

 

Persönlicher Kontakt

Herr A. Bromisch

Amt für Stadtplanung, Vermessung und Bauordnung
Bodenrichtwert- und Preisauskünfte für bebaute und unbebaute Grundstücke
Telefon: 02102 550-6145
E-Mail: gaa@ratingen.de

Frau C. Kusel

Amt für Stadtplanung, Vermessung und Bauordnung
Preisauskünfte für Wohnungseigentum
Telefon: 02102 550-6146
E-Mail: gaa@ratingen.de

Frau R. Malzkorn

Amt für Stadtplanung, Vermessung und Bauordnung
Preisauskünfte für Wohnungseigentum
Telefon: 02102 550-6144
E-Mail: gaa@ratingen.de

Herr J. Schwab

Amt für Stadtplanung, Vermessung und Bauordnung
Leiter der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses
Telefon: 02102 550-6143
E-Mail: gaa@ratingen.de
Zuständige Abteilung