Bodenrichtwert
Bodenrichtwerte geben für verschiedene Lagen einen durchschnittlichen Bodenwert je Quadratmeter für ein unbebautes Grundstück an. Zusätzlich werden Hinweise gegeben, auf welche typischen Grundstückseigenschaften sich dieser Wert bezieht (z.B.: eingeschossige Wohnbebauung mit 40 m Grundstückstiefe).
Der Bodenrichtwert ist kein ðVerkehrswert.
Notare sind verpflichtet, dem Gutachterausschuss die beurkundeten Grundstückskaufverträge in Kopie zu übersenden. Auf Grundlage dieser Erkenntnisse ermittelt der Gutachterausschuss alljährlich die Bodenrichtwerte.
Sie werden in Bodenrichtwertkarten veröffentlicht und können auch unter www.boris.nrw.de eingesehen werden.
AnsprechpartnerIn
Bodenrichtwert- und Preisauskünfte für bebaute und unbebaute Grundstücke
Grundstücksmarktberichte
Herr Bromisch
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Preisauskünfte für Wohnungseigentum
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