Wer stehen bleibt, fällt zurück. Dies gilt auch in der Planung. Bereits aus diesem Grund ist es sinnvoll, den Ende der 90er Jahre erstellten Regionalplan (GEP 99) fortzuschreiben. Als eine wichtige Etappe auf diesem begonnenen Weg hat der Regionalrat als Arbeitsentwurf im Dezember 2011 Leitlinien beschlossen, die der Erstellung des neuen Planwerkes zu Grunde gelegt werden sollen. Sie stellen sozusagen eine grobe „Bauanleitung" für den späteren ersten Planentwurf dar.
Im Interesse eines breiten und offenen Prozesses wird der Öffentlichkeit nun bereits zu diesem Arbeitsentwurf der Leitlinien im Rahmen eines informellen Vorverfahrens die Möglichkeit der Stellungnahme gegeben; d.h. bevor der Regionalrat abschließend über die Leitlinien beschließt.
Für etwaige Anregungen ist eine Frist bis zum 06. Februar 2012 vorgesehen.
Das entsprechende Dokument (Arbeitsentwurf der Leitlinien) sowie weiterführende Informationen zu den Beteiligungsmodalitäten (Kontaktdaten etc.) finden Sie über die folgende Internetseite der Bezirksregierung Düsseldorf:
http://www.brd.nrw.de/planen_bauen/regionalplan/oe_beteiligung_leitlinien.html
Generelle Informationen zum Regionalplanverfahren finden Sie darüber hinaus auch hier:
http://www.brd.nrw.de/planen_bauen/regionalplan/regionalplanfortschreibung.html