Planfeststellungsverfahrennach§ 17 FStrG i. V. m. §§ 73, 76 ff VwVfG NRW für den Neubau der A 44 von Bau-km 14+150 bis 14+780 einschließlich Autobahn- kreuz Ratingen-Ost (A 44/A 3), sog. Deckblatt 3 – Neubau Regenrückhaltebecken (RRB) Brachter Straße auf dem Gebiet der Stadt Ratingen, Gemarkung Homberg, Flur 1, 6 und 7
Anhörungsverfahren/Deckblatt
Der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen (LBS) hat für das oben angegebene Bauvorhaben die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens nach § 17 FStrG i.V.m. §§ 73, 76 ff VwVfG NRW beantragt. Mitteleweile ist die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH für die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens zuständig.
Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung des Gesetzes, die vor dem 16.05.2017 galt (UVPG a. F.) in Verbindung mit § 74 Abs. 2 Nr. 2 UVPG.
Das vorliegende Verfahren beinhaltet die Änderung der Planfeststellungsbeschlüsse vom 24.04.1991 (Az.: III C 3-32-02/521) und 21.02.2007 (Az.: 1.13.14.05/A 44, zuletzt
geändert durch den Bescheid vom 09.11.2017) für den Neubau der A 44 von Bau-km 14+150 bis 14+780 einschließlich des Autobahnknotens A 44/A 3 (Autobahnkreuz Ratingen) im Hinblick auf die Einleitung des Straßenoberflächenwassers.
Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in der Gemarkung Homberg 1, 6, 7 beansprucht.
Der Plan hat in der Zeit vom 17.02.2015 bis einschließlich 16.03.2015 erstmalig (Ausgangsverfahren) und in der Zeit vom 04.10.2016 bis einschließlich 03.11.2016 erneut (Deckblatt I) in Ratingen, Amt für Stadtplanung, Vermessung und Bauordnung, Stadionring 17 (2. Obergeschoss) zur allgemeinen Einsichtnahme ausgelegen. In den Zeiten der Offenlagen sowie der sich jeweils anschließenden 2-wöchigen Einwendungsfrist wurden je 5 Einwendungen erhoben.
Aufgrund der zwischenzeitlich eingetretenen Planänderung wurde ein weiteres sog.
„Deckblatt II“ erstellt. Dieses Deckblatt umfasst im Wesentlichen:
Brachter Straße zum bestehenden Ablaufkanal der SAL im Autobahnkreuz Ratingen Ost unter Beibehaltung der Einleitung des Oberflächenwassers in den Hahnerhofbach.
Die Vorhabenträgerin hat unter anderem die nachfolgend aufgeführten Unterlagen nach
§ 6 UVPG a. F. geändert bzw. erstellt, die Bestandteil der Antragsunterlagen sind bzw. werden:
Bezeichnung der Unterlage |
Verfasser |
Datum |
Erläuterungsbericht (Unterlage 1) |
Landesbetrieb Straßenbau NRW/DEGES |
27.11.2014 10.05.2016 27.07.2018 |
Landschaftspflegerische Maßnahmen (Unterlage 9) |
Landesbetrieb Straßenbau NRW/DEGES |
27.11.2014 10.05.2016 27.07.2018 |
Wassertechnische Untersuchung (Unterlage 18) |
DEGES |
10.05.2016 27.07.2018 |
Landschaftspflegerischer Begleitplan mit Bestands- und Konfliktplan, Artenschutzprüfung und Umweltverträglichkeitsuntersuchung (Unterlagen 19.1 bis 19.3) |
Landesbetrieb Straßenbau NRW/DEGES |
Mai 2016 27.07.2018 |
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie (Unterlage 21) |
DEGES |
Januar 2018 |
Aufgrund der dadurch ggf. geänderten Betroffenheiten kommt das Deckblatt II (Stand: Juli 2018) nun zur Offenlage.
Das Deckblatt (Zeichnungen und Erläuterungen) liegt in der Zeit vom 11.03. bis 10.04.2019
Verwaltungsgebäude Stadionring 17, 2. Obergeschoss, 40878 Ratingen
während der Dienststunden
Montag – Mittwoch von 8.30 bis 16 Uhr Donnerstag von 8.30 bis 18.00 Uhr
Freitag von 8.30 bis 13.00 Uhr
zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
Zudem wird der Plan im Internet auf der Homepage der Stadt Ratingen www.ratingen.de , sowie der Homepage der Bezirksregierung Düsseldorf, http://www.brd.nrw.de/bausteine/_MTT/MTT_aktuelle_offenlagen_fortsetzung.html veröffentlicht; maßgeblich ist jedoch der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten
Unterlagen (§ 27a Abs. 1 VwVfG NRW).
Anderweitige, nicht die im Deckblatt II dargelegten Änderungen betreffende Einwendungen, auch grundsätzlich gegen die Maßnahme gerichtete Einwendungen, sind ausgeschlossen.
Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 73 Abs. 4 Satz 3 VwVfG NRW).
Einwendungen und Stellungnahmen der Vereinigungen sind nach Ablauf dieser Frist ebenfalls ausgeschlossen (§ 17 S. 3 FStrG i. V. m. § 73 Abs. 4 Satz 5 und 6 VwVfG NRW).
Der Einwendungsausschluss beschränkt sich bei Einwendungen und Stellungnahmen, die sich auf die Schutzgüter nach § 2 Abs. 1 UVPG a.F. beziehen, nur auf dieses Verwaltungsverfahren.
Die Bezirksregierung Düsseldorf bietet die Möglichkeit an, Einwendungen in rechtsverbindlicher elektronischer Form gemäß § 3a VwVfG NRW durch Versendung einer De-Mail-Nachricht nach § 5 Abs. 5 des De-Mail-Gesetzes (Empfänger: poststelle@brd-nrw.de-mail.de) zu senden. Der elektronischen Form genügt auch ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist (Empfänger: poststelle@brd.sec.nrw.de). Eine einfache E-Mail erfüllt die Anforderungen nicht und bleibt daher unberücksichtigt.
Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu bezeichnen. Anderenfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben.
Die Anhörungsbehörde wird gleichförmige Eingaben, die die Angaben nach § 17 Abs. 1 Satz 1 VwVfG NRW nicht deutlich sichtbar auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite enthalten oder dem Erfordernis des § 17 Abs. 1 Satz 2 VwVfG NRW nicht entsprechen, gemäß § 17 Abs. 2 Satz 1 VwVfG NRW unberücksichtigt lassen. Die Anhörungsbehörde wird ferner gleichförmige Eingaben insoweit unberücksichtigt lassen, als Unterzeichner ihren Namen oder ihre Anschrift nicht oder unleserlich angegeben haben (§ 17 Abs. 2 Satz 3 VwVfG NRW).
Sind außer der Benachrichtigung der Behörden und der Vorhabenträgerin mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können sie durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden (§ 73 Abs. 6 Satz 4 VwVfG NRW).
Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben ist.
Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Das Anhörungsverfahren ist mit Abschluss des Erörterungstermins beendet. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.
- dass die für das Verfahren zuständige Behörde und die für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens zuständige Behörde die Bezirksregierung Düsseldorf ist,
- dass über die Zulässigkeit des Vorhabens durch Planfeststellungsbeschluss ent- schieden werden wird,
- dass die ausgelegten Planunterlagen die nach § 6 Abs. 3 UVPG a.F. notwendi- gen Angaben enthalten und
- dass die Anhörung zu den ausgelegten Planunterlagen auch die Einbeziehung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens gemäß § 9 Abs.1 UVPG a.F. ist.
Datenschutzrechtlicher Hinweis
Im Planfeststellungsverfahren übermittelte Daten und Informationen werden zum Zwecke der Durchführung des Verfahrens und Wahrung der Beteiligtenrechte verwendet und gespeichert. Die datenschutzrechtlichen Hinweise zur Weitergabe der Einwendungen im Verfahren finden Sie auf der Homepage der Bezirksregierung unter dem Link: http://www.bezreg-duesseldorf.nrw.de/service/datenschutz.html. Dort finden Sie auch weitergehende Informationen zum Datenschutz, insbesondere zu Rechten als betroffe- ne Person, die auf Anfrage auch schriftlich oder mündlich erläutert werden.
Ratingen, den 21.02.2019
Der Bürgermeister In Vertretung:
(Jochen Kral) Beigeordneter
Unterlagen in Schwarz sind nicht geändert und somit nicht Gegenstand dieses Deckblattes.
Ordner 1
Teil A - Vorhabenbeschrelbung
Unterlage 1 Erläuterungsbericht
Tell B • Panteil
Unterlage 3 Übersichtslageplan mit Einzugsgebieten
Unterlage 5 Lageplan
-Lageplan Entwässerungsmaßnahme
Unterlage 9 Landschaftspflegerische Maßnahmen
-Unterlage 9.2 Maßnahmenpläne
-Maßnahmenplan Ersatzmaßnahmen
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-Unterlage 9.3 Massnahmenblätter
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-Unterlage 9.4 Eingriff und Kompensation
-Tabellarische Gegenüberstellung
Unterlage 10 Grunderwerb
- Grunderwerbsplan Bereich Ratingen-Ost
- Grunderwerbsplan nördlich AK Ratingen-Ost
-Grunderwerbsplan (ehem Anlage 9)
-Grunderwerbsverzeichnis, Grunderwerbsverzeichnis
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Unterlage 11 Regelungsverzeichnis
-11a Regelungsverzeichnis Deckblatt 3
-11b Auszug Anlage 3 Teil I zum Planfeststellungsverfahren vom 21.02.2007
- Auszug Anlage 3 Teil II zum Planfeststellungsverfahren vom 21.02.2007
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Teil C - Untersuchungen, weitere Pläne, Skizzen
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Unterlage 17 Immissionstechnische Untersuchungen
-Erläuterungsbericht Schalltechnische Untersuchungen
-Luftschadstoffgutachten
Ordner II
Unterlage 18 Wassertechnische Untersuchung
-Unterlage 18.1 Wassertechnischer Erläuterungsbericht
-Wassertechnischer Erläuterungsbericht
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-Unterlage 18.2
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-Unterlage 18.3 Schnitte
-Längsschnitt Zulauf A 44 18.3.1
-Längsschnitt Druckleitung /Vorflut 18.3.2.1
-Längsschnitt Zulauf A3 18.3.3
-Längsprofil Beckenanlage 18.3.4
-Querprofil Beckenanlage 18.3.5
-Querprofil Beckenanlage 18.3.6
-Einleitungsstelle 18.3.7
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-Unterlage 18.4 Fließschema
Unterlage 19 Lanschaftspflegerische Begleitplan
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-Unterlage 19.1 Erläuterungsbericht (inkl. Abb.1)
und Erläuterungsbericht 2 zu Anhang 2 Abb.2
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-Unterlage 19.1 Bestands und Konfliktplan
-Bestands und Konfliktplan zum LBP
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-Unterlage 19.2 Artenschutzprüfung
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Unterlagen 19.3 Umweltverträglichkeitsuntersuchungen (UVU)
-Erläuterungsbericht
-Kartierungen
Unterlaghe 20 Geometrische Untersuchungen
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-2.Bericht- Ergänzende Grundwassermessstellen
-Anlage 1 (Lageplan mit Erkundungspunkten)
-Anlage 2 (Plan Kernbohrungen Grundwassermessstellen)
-Anlage 3.1 bis 3.3 (Kernbohrungen)
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Unterlage 21 Sonstige Gutachten
-21.1Gutachterliche Stellungnahme TÜV Rheinland
-21.2 Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie