Umzug (Haltverbot)

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Haltverbot (Verkehrszeichen 283) für Wohnungsumzüge

Sie ziehen um und benötigen eine freie Lieferzone für ihren Transporter oder Möbelwagen? Sie können auf Antrag eine zeitlich befristete Haltverbotszone einrichten oder einrichten lassen.

Die Halteverbotszone muss mit amtlichen Verkehrszeichen ausgeschildert werden. Die Aufstellung der Verkehrszeichen muss durch den Antragssteller oder eine von ihm beauftragte Beschilderungsfirma erfolgen.

Diese Verkehrszeichen dürfen erst aufgestellt werden, wenn eine rechtswirksame verkehrliche Genehmigung durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde erteilt wurde. Diese Genehmigung ist mit einer Verwaltungsgebühr in Höhe von 30 €, ab dem 2. Tag  25,- €, verbunden.

Die Haltverbotszeichen sind spätestens 72 Stunden vor ihrem Inkrafttreten aufzustellen. Der Antrag muss spätestens zwei Wochen vor Ihrem Umzug beim Amt für Stadtplanung, Vermessung und Bauordnung, Sachgebiet Verkehrsplanung, eingehen .

Die Verkehrszeichen können nach Vorlage der Genehmigung im Bauhof ausgeliehen werden. Details finden Sie in der schriftlichen Genehmigung. Die Abholung, Aufstellung und Rückgabe der Verkehrszeichen erfolgt auf eigene Kosten.

Wie beantrage ich eine Haltverbotszone für meinen Umzug?

Für eine fristgerechte Bearbeitung ist eine Beantragung 14 Tage vor dem beantragten Termin des temporären Halteverbots zwingend erforderlich.

Senden Sie eine E-Mail an:

strassenverkehrsbehoerde@ratingen.de

mit den folgenden Angaben zum Umzugstag:

  1. Ihr Name und Vorname, ggf. Firmenname

  2. Straße und Hausnummer

  3. Postleitzahl und Ort

  4. Aufstellungsort – wenn nicht identisch mit dem Wohnort

  5. Aufstelldatum (1 Tag mit Datum von Uhrzeit, bis Uhrzeit)

  6. Länge in m (meist ca. 15 m für einen Möbel LKW)

Für den Fall, dass Parken auf dem Gehweg erlaubt ist oder ein Seitenstreifen vorhanden ist, muss das Zusatzzeichen 1052-37 (auf dem Seitenstreifen) aufgestellt werden.

Die Aufhebung von Behindertenparkplätzen ist nicht zulässig.

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Hinweis auf die Informationen nach Art.13 EU-DSGVO auf den Antragsformularen

Ihre personenbezogenen Daten werden diesseits unter Beachtung der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) und der Datenschutzregelungen der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Nordrhein-Westfalen verarbeitet. Die Informationen gemäß Art. 13 EU-DSGVO über die Verarbeitung Ihrer Daten im Einzelnen können Sie im Internet auf der Webseite der Stadt Ratingen nachlesen: http://www.stadt-ratingen.de/bilder/61/Informationspflicht_nach_Art_13_DSGVO_21_Umzuege.pdf

Sollten Sie die Informationen in Schriftform benötigen, erhalten Sie diese bei der zuständigen Stelle der Stadt Ratingen bei der Sie den Kontakt aufgenommen oder einen Antrag gestellt haben.

Zuständige Abteilung