Der Umweltschutz umfasst einzelne Teilbereiche der Umwelt (z.B. Boden, Wasser, Klima, Luft ...). Auf den einzelnen Fachebenen werden bestimmte Schutzgüter durch Ausweisung von Schutzgebieten gesichert. In der Bauleitplanung sind diese Schutzgebiete, wie z.B. Natur- und Landschaftsgebiete, Überschwemmungsgebiete, Wasserschutzgebiete zu übernehmen.