Eine Städtebauliche Rahmenplanung oder ein Städtebauliches Konzept soll einen städtebaulichen Rahmen setzen, z.B. im Hinblick auf Neuausweisungen, Neuansiedlungen und Umstrukturierungen, damit Fehlentwicklungen bereits im Ansatz vermieden werden.Sie gehören zum Bereich der informellen Planungsinstrumente und üben somit keine Rechtsbindung aus. Dennoch kann der Rat der Stadt Ratingen diese Konzepte gemäß § 1 Absatz 6, Nr. 11 beschließen. Mit dieser Selbstbindung sind diese Konzepte bei zukünftigen Planungen (z.B. Bebauungsplan) zu berücksichtigen.