Der Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Ratingen stellt die beabsichtigte Entwicklung dar. Er ist das Ergebnis eines politischen sowie fachlichen Planungsprozesses einer Gemeinde. Seine Inhalte richten sich nach den Vorschriften des § 5 des Baugesetzbuches (BauGB).
Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan, der keine unmittelbare rechtliche Wirkung gegenüber den Bürger/Innen entfaltet, sondern lediglich behördenintern bindende Vorgaben enthält.