Denkmalschutz und Denkmalpflege

Denkmal; Denkmalschutz; Denkmalliste; Denkmalrechtliche Erlaubnis; Denkmalförderung
Denkmalpflege -Foto Rainer Bendt-

Städte müssen ihr historisches und kulturelles Erbe sichern. Neben Museen oder Stadtarchiven gibt es deshalb auch den Denkmalschutz. In dessen Fokus stehen „Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht“.

Denkmalschutz und -pflege ist nach dem Gesetz eine Pflichtaufgabe der Gemeinde. Bei der Stadt Ratingen  ist die Untere Denkmalbehörde organisatorisch im Amt für Stadtplanung, Vermessung und Bauordnung untergebracht.

 

In Nordrhein-Westfalen werden Denkmäler in der Denkmalliste erfasst. Für Ratingen wird die Denkmalliste fortlaufend aktualisiert. Es gibt ortsfeste Baudenkmäler, Bodendenkmäler und bewegliche Denkmäler. Jede Veränderung an einem Denkmal muss von der Unteren Denkmalbehörde auf ihre Denkmalverträglichkeit überprüft werden. Auch die Umgebung eines Denkmals zählt zu den Aufgabenfeldern.

Denkmalschutz in Ratingen

In Ratingen gibt es mehr als 240 eingetragene Denkmäler und Bodendenkmäler sowie vier Denkmalbereiche. Darunter finden sich die Reste der mittelalterlichen Stadtbefestigung, Burgen, Schlösser und Kirchen aus allen Epochen der Stadtgeschichte, Guts- und Bauernhöfe, Bürger- und Arbeiterhäuser aber auch Zeitzeugen der Industrialisierung oder Villen und Landhäuser des 20. Jahrhunderts. Das jüngste Denkmal stammt aus den 1960ern, wobei auch deutlich jüngere Gebäude durchaus bereits jetzt Denkmalwert besitzen.

Gebäude, die alleine oder im Zusammenwirken mit angrenzenden Gebäuden das Stadtbild besonders prägen oder von hoher gestalterischer Qualität sind, müssen besonders gepflegt werden. Die Aufgaben der Unteren Denkmalbehörde umfassen deshalb alle beratenden Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Errichtung, dem Umbau und der Veränderung solcher außergewöhnlichen Gebäude im Stadtbild. In der Ratinger Innenstadt gelten hierfür die Gestaltungssatzung sowie die  Erhaltungssatzung Innenstadt. In der südlichen Bahnstraße, der östliche Poststraße und der Graf-Adolf-Straße gelten Denkmalbereichssatzungen.

Zudem besteht zurzeit für große Teile der Innenstadt das Fassaden- und Hofflächenprogramm der Stadt Ratingen. Für bestimmte Maßnahmen an den Gebäuden erhalten die Eigentümer auf Antrag hin einen Zuschuss zu den Aufwendungen. Hier erhalten Sie dazu weitere Informationen. 

Ergänzend hierzu bietet die Stadt auch bei der Planung und Errichtung von Werbeanlagen eine umfassende Beratung an. Hier gelten Werbeanlagensatzungen für die Innenstadt, die  Siedlung Wohnpark Gut Volkardey (Grachtenviertel) Ratingen West und in Homberg.

In Homberg gelten zusätzlich eine Erhaltungssatzung und eine Denkmalbereichssatzung. In Eggerscheidt gilt ebenfalls eine Erhaltungssatzung.

Für Eigentümer

Antragsverfahren

Wenn Sie Eigentümer eines eingetragenen Denkmals sind und an diesem Baumaßnahmen, Instandhaltungs- oder Sanierungsarbeiten oder sonstige Veränderungen vornehmen wollen, kontaktieren Sie uns im Vorfeld. Wir besprechen die Maßnahmen mit Ihnen und beraten Sie auch vor der Antragstellung. Sobald sie Ihre Planung abgeschlossen haben, stellen Sie einen Antrag auf „Denkmalrechtliche Erlaubnis“ nach §9 DSchG NW. Fügen Sie dem Antrag alle relevanten Unterlagen bei, die uns Ihr Vorhaben erläutern können.

Sobald ihr Antrag vorliegt, stimmen wir das weitere Vorgehen mit Ihnen ab. Damit wir eine Denkmalrechtliche Erlaubnis ausstellen können, müssen wir das Benehmen mit dem LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland herstellen. Gemeinsam mit Ihnen und mit den Fachleuten des LVR besprechen wir Ihre Maßnahmen gerne vor Ort. Wir bleiben auch nach der Denkmalrechtlichen Erlaubnis weiterhin Ihre Ansprechpartner und begleiten Ihre Baumaßnahme bis zum Abschluss.

Bitte beachten Sie, dass die Denkmalrechtliche Erlaubnis nicht die gegebenenfalls notwendige Baugenehmigung ersetzt. Hierfür ist die Abteilung Bauordnung und Bauverwaltung zuständig.

Förderung
Denkmalpflege kann aufwändig sein. Zur Reduzierung der möglichen Kosten kann die Untere Denkmalbehörde auf Antrag Zuschüsse gewähren. Die Zuschüsse der Unteren Denkmalbehörde sind gedacht für Denkmalpflege im kleineren, privaten Rahmen. Für größere denkmalpflegerische Sanierungsmaßnahmen kann ein Zuschuss direkt beim Land bzw. der Bezirksregierung in Düsseldorf beantragt werden (Programmteil B/D - Private Denkmalpflegemaßnahmen). Die Anträge werden über die Untere Denkmalbehörde dort eingereicht.

Denkmaleigentümer können bei einzelnen Steuerarten (Einkommenssteuer, Grundsteuer, Erbschaftssteuer/Schenkungssteuer, Umsatzsteuer) zudem besondere Vorteile in Anspruch nehmen. Für Vergünstigungen von der Einkommenssteuer durch erhöhte Absetzungen von Herstellungs- und Erhaltungsaufwand erteilt die Untere Denkmalbehörde auf Antrag eine Steuerbescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt (siehe hierzu § 40 DSchG).

Struktur der Denkmalbehörden

Der Umgang mit Denkmälern ist eine Aufgabe der Bundesländer. Das Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG NW) regelt alle gesetzlichen Anordnungen, Verfügungen, Genehmigungen und Auflagen.

Es gibt vier zuständige Verwaltungsbehörden:

  • Die Untere Denkmalbehörde      (UDB) ist auf kommunaler Ebene für alle Fragen im Zusammenhang mit dem      Denkmalschutz und der Denkmalpflege städtischer und privater      Liegenschaften zuständig und somit erste Ansprechpartnerin für Bürgerinnen      und Bürger.

Insbesondere ist sie zuständig für

  • Eintragungen in die Denkmalliste
  • denkmalrechtliche Erlaubnisverfahren
  • ordnungsbehördliche Maßnahmen
  • für die Ausstellung von steuerlichen Bescheinigungen gem. Einkommenssteuergesetz
  • Die Obere Denkmalbehörde      bearbeitet unter anderem Förderanträge aus Landesmitteln und übernimmt für      Landes- und Bundesliegenschaften die Funktion einer Unteren      Denkmalbehörde.
         Die Obere Denkmalbehörde ist beim Kreis Mettmann angesiedelt. Bei ihr kann      man zum Beispiel eine Grabungserlaubnis gem. § 14 DSchG NRW beantragen. (https://www.kreis-mettmann.de/Weitere-Themen/Bauen-Planen/Bauen/Denkmalschutz-und-Grabungserlaubnisse)
  • Die Oberste Denkmalbehörde      - im Allgemeinen das zuständige Landesministerium - ergreift      Gesetzesinitiativen und entscheidet bei Dissensfällen der anderen      Denkmalbehörden.
  • Die Fachämter erforschen,      bewerten und erstellen unter anderem Gutachten für      Unterschutzstellungsverfahren. Die Untere und Obere      Denkmalbehörde arbeiten mit den rheinischen Fachämtern zusammen:

Für alle Fragen rund um Baudenkmäler berät und unterstützt das LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland mit Sitz in Pulheim-Brauweiler.

Für alle Fragen rund um Bodendenkmäler und Archäologie berät und unterstützt das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland mit Sitz in Bonn und der für Ratingen zuständigen Außenstelle in Overath.

 


Formulare und Informationen zu diesem Produkt: 

Persönlicher Kontakt

Frau Astrid Bonewitz

Amt für Stadtplanung, Vermessung und Bauordnung
Untere Denkmalbehörde -SGL Denkmalschutz und Denkmalpflege -
E-Mail: Denkmalschutz@ratingen.de

[ pdf, 21,5 kB ]
Denkmalliste

[ pdf, 236,08 kB ]
Denkmale
Zuständige Abteilung

 

Untere Denkmalbehörde

Ansprechpartner:

Astrid Bonewitz 

Postadresse:
Untere Denkmalbehörde
Postfach 101740
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