Die Stadt Ratingen fördert und unterstützt die Arbeit der Jugendverbände. Die gesetzliche Grundlage hierfür ist das Kinder- und Jugendfördergesetz als drittes Ausführungsgesetz zum SGB VIII (KJHG). Die Vergabe der im Rahmen der Etatberatungen für diesen Zweck zur Verfügung gestellten Mittel werden durch die folgenden Richtlinien geregelt:
Ab dem 01.01.2019 tritt die am 18.12.2018 vom Rat der Stadt Ratingen verabschiedete Neufassung der Richtlinien in Kraft. In Kürze werden die Neufassungen der Richtlinien an dieser Stelle als pdf zum Download zur Verfügung gestellt.
Ansprechpartnerin im Amt für Kinder, Jugend und Familie ist Veronika Hutmacher, Tel. 02102/550-5132, Veronika.Hutmacher@ratingen.de
Alle Formulare sind auszudrucken und unterschrieben zu versenden. Die online ausfüllbaren Formullare können jedoch vor dem Ausdruck ausgefüllt werden.
Die entsprechenden (Antrags)formulare finden Sie hier: