für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung
oder drohender seelischer Behinderung (§35a SGB VIII)
Zuständig für Kinder und Jugendliche mit geistiger Behinderung,
Körperbehinderung oder Mehrfachbehinderung ist der
Kreis Mettmann, Der Landrat
Amt für Menschen mit Behinderung
Düsseldorfer Straße 26
40822 Mettmann
Tel. 02104 99-0
https:\\www.kreis-mettmann.de
Ansprechpartner/innen, Antrag und weitergehende Informationen finden Sie hier:
Kreisverwaltung Mettmann / Eingliederungshilfe (kreis-mettmann.de)