Die Sachbearbeiter und Sachbearbeiterinnen beraten und unterstützen Sie gerne kostenfrei in nachfolgend aufgeführten Belangen:
Feststellung der Vaterschaft- Beurkundung der Anerkennung und der Zustimmung der Mutter
(kann auch beim Standesamt oder bei einem Notar vorgenommen
werden)
- Gerichtliche Klärung
Regelung des Unterhaltsanspruches des Kindes- Ermittlung, Beurkundung oder gerichtliche Festsetzung
(Beurkundung kann auch bei einem Notar vorgenommen werden)
- Einziehung und Weiterleitung des Unterhalts
- Ermittlung des Rückstandsbetrages
- Durchführung der Zwangsvollstreckung
Regelung des Sorge- und Umgangsrecht- Beurkundung gemeinsamer Sorge
(kann auch bei einem Notar vorgenommen werden)
- Erteilung von Bescheinigungen über das alleinige Sorgerecht
(Negativattest)
- Fragen zum Umgangsrecht und der Durchsetzung
Informationen zu weiteren Angelegenheiten anlässlich der Geburt,
beispielsweise- Krankenversicherungspflicht
- Betreuungsunterhalt
Für eine individuelle und persönliche Beratung oder eine Beurkundung nehmen Sie bitte Kontakt mit der zuständigen Sachbearbeiterin bzw. mit dem zuständigen Sachbearbeiter auf.
Damit genügend Zeit für Ihr Anliegen eingeplant werden kann, ist es unbedingt erforderlich, fernmündlich einen Termin zu vereinbaren.
Wer für Sie zuständig ist, richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben des Familiennamens Ihres Kindes.
Bei ungeborenen Kindern ist der zukünftig zu führende Familienname des Kindes maßgeblich.