Beratung in Kinderschutzfällen

Fachkräfte der öffentlichen oder freien Kinder- und Jugendhilfe müssen nach § 8a SGB VIII nach einem standardisierten Verfahren vorgehen. Bei Bekanntwerden gewichtiger Anhaltspunkte für die Gefährdung eines von ihnen betreuten Kindes oder Jugendlichen müssen sie

  • eine Gefährdungseinschätzung vornehmen
  • bei der Gefährdungseinschätzung eine insoweit erfahrene Fachkraft (Kinderschutzfachkraft)hinzuziehen
  • die Erziehungsberechtigten sowie das Kind oder der Jugendliche in die Gefährdungseinschätzung miteinbeziehen, soweit hierdurch der wirksame Schutz des Kindes oder Jugendlichen nicht in Frage gestellt wird.

Wichtig: Niemals alleine im Kinderschutz! Sprechen Sie mit Kolleginnen und Kollegen über Ihre Beobachtungen oder Besorgnis und informieren Sie Ihre Leitung. Ziehen Sie eine Kinderschutzfachkraft zur Beratung hinzu!

 

Berufsgeheimnisträger

Angehörige bestimmter Berufsgruppen sind Berufsgeheimnisträger. Dazu gehören:

  • Ärztinnen und Ärzte
  • Hebammen und Entbindungspfleger
  • Lehrerinnen und Lehrer
  • Psychologinnen und Psychologen
  • Beraterinnen und Berater (Suchtberatung, Schwangerschaftskonfliktberatung, Ehe- und Lebensberatung)

Berufsgeheimnisträgerinnen und -träger sind nach dem Bundeskinderschutzgesetz (§ 4 KKG) dazu angehalten, bei gewichtigen Anhaltspunkten eine Gefährdungseinschätzung durchzuführen, die Erziehungsberechtigten mit einzubeziehen und im Gespräch auf Hilfen hinzuwirken.

In diesem Prozess haben sie den gesetzlichen Anspruch auf eine Beratung durch eine Kinderschutzfachkraft.  

 

Personen, die beruflich im Kontakt zu Kindern und Jugendlichen stehen:

Personen, die beruflich mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt stehen, können sich ebenfalls durch eine Kinderschutzfachkraft beraten lassen (nach § 8b SGB VIII). Dazu gehören z.B.

  • Sportvereine
  • Schulbusfahrer und -fahrerinnen
  • Hausmeister und Hausmeisterinnen

 

Kinderschutzfachkräfte und Risikoeinschätzung

Kinderschutzfachkräfte sind für die Beratung in Kinderschutzfällen entsprechend fortgebildete und erfahrene pädagogische Fachkräfte:

  • sie leisten die fachliche Beratung in Kinderschutzfällen
  • begleiten den Prozess der Gefährdungseinschätzung
  • führen als Experten durch das Verfahren im Kinderschutz
  • sind methodische Berater/innen im Bereich der Gesprächsführung sowohl mit Kolleginnen und Kollegen als auch mit den Betroffenen
  • verfügen über Wissen in Bezug auf das Hilfenetzwerk in Ratingen
  • und sind beteiligt an der Qualitätsentwicklung im Kinderschutz

 

Die Beratung durch die Kinderschutzfachkraft erfolgt anonymisiert bzw. pseudonymisiert, sodass keine Rückschlüsse auf die betroffenen Personen erfolgen kann.

Die insoweit erfahrenen Fachkräfte in Ratingen werden durch die Kinderschutzkoordination begleitet und vernetzt.

 

Wen kontaktiere ich für eine Beratung?

Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe halten in der Regel eine insoweit erfahrene Fachkraft im Kinderschutz für die Beratung vor. Fragen Sie als Fachkraft bei Ihrem Träger nach.

 

Die Kinderschutzkoordinatorinnen stehen Ihnen für eine Beratung gerne zur Verfügung.

Darüber hinaus bietet auch der Kinderschutzbund Ratingen eine entsprechende Beratung an.

Für die Ratinger Schulen ist festgelegt, dass die Beratung durch den Kinderschutzbund erfolgt.

 

Risikoeinschätzungsbögen

Im Vorfeld oder während einer Beratung mit einer Kinderschutzfachkraft sollen Risikoeinschätzungsbögen dabei unterstützen, subjektive Eindrücke und Beobachtungen altersgerecht einzuschätzen.

Nutzen sie für die Einschätzung gerne die Bögen der Stadt Ratingen: