Fachkräfte der öffentlichen oder freien Kinder- und Jugendhilfe müssen nach § 8a SGB VIII nach einem standardisierten Verfahren vorgehen. Bei Bekanntwerden gewichtiger Anhaltspunkte für die Gefährdung eines von ihnen betreuten Kindes oder Jugendlichen müssen sie
Wichtig: Niemals alleine im Kinderschutz! Sprechen Sie mit Kolleginnen und Kollegen über Ihre Beobachtungen oder Besorgnis und informieren Sie Ihre Leitung. Ziehen Sie eine Kinderschutzfachkraft zur Beratung hinzu!
Berufsgeheimnisträger
Angehörige bestimmter Berufsgruppen sind Berufsgeheimnisträger. Dazu gehören:
Berufsgeheimnisträgerinnen und -träger sind nach dem Bundeskinderschutzgesetz (§ 4 KKG) dazu angehalten, bei gewichtigen Anhaltspunkten eine Gefährdungseinschätzung durchzuführen, die Erziehungsberechtigten mit einzubeziehen und im Gespräch auf Hilfen hinzuwirken.
In diesem Prozess haben sie den gesetzlichen Anspruch auf eine Beratung durch eine Kinderschutzfachkraft.
Personen, die beruflich im Kontakt zu Kindern und Jugendlichen stehen:
Personen, die beruflich mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt stehen, können sich ebenfalls durch eine Kinderschutzfachkraft beraten lassen (nach § 8b SGB VIII). Dazu gehören z.B.
Kinderschutzfachkräfte und Risikoeinschätzung
Kinderschutzfachkräfte sind für die Beratung in Kinderschutzfällen entsprechend fortgebildete und erfahrene pädagogische Fachkräfte:
Die Beratung durch die Kinderschutzfachkraft erfolgt anonymisiert bzw. pseudonymisiert, sodass keine Rückschlüsse auf die betroffenen Personen erfolgen kann.
Die insoweit erfahrenen Fachkräfte in Ratingen werden durch die Kinderschutzkoordination begleitet und vernetzt.
Wen kontaktiere ich für eine Beratung?
Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe halten in der Regel eine insoweit erfahrene Fachkraft im Kinderschutz für die Beratung vor. Fragen Sie als Fachkraft bei Ihrem Träger nach.
Die Kinderschutzkoordinatorinnen stehen Ihnen für eine Beratung gerne zur Verfügung.
Darüber hinaus bietet auch der Kinderschutzbund Ratingen eine entsprechende Beratung an.
Für die Ratinger Schulen ist festgelegt, dass die Beratung durch den Kinderschutzbund erfolgt.
Risikoeinschätzungsbögen
Im Vorfeld oder während einer Beratung mit einer Kinderschutzfachkraft sollen Risikoeinschätzungsbögen dabei unterstützen, subjektive Eindrücke und Beobachtungen altersgerecht einzuschätzen.
Nutzen sie für die Einschätzung gerne die Bögen der Stadt Ratingen: