Das Netzwerk Kinderschutz

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Mit dem im Mai 2022 verabschiedeten Landeskinderschutzgesetz sind die Jugendämter in NRW dazu verpflichtet interdisziplinären Kinderschutznetzwerke zu bilden und zu koordinieren.

Ziel ist des Netzwerkes Kinderschutz ist es die Qualität des interdisziplinären Austauschs zwischen den beteiligten Akteur*innen im Kinderschutz zu verbessern und Rahmenbedingungen für einen gelingenden Kinderschutz zu gestalten durch

• strukturelle Vernetzung
• Absprachen zum Verfahren gem. § 8a SGB VIII, § 4 KKG
• Herstellung von Transparenz über Mitteilungswege und die Übermittlung von Informationen
gem. § 4 KKG


Im Netzwerk Kinderschutz sollen Akteur*innen zusammenkommen, die den Kinderschutz in Ratingen mitgestalten. Der Gesetzgeber sieht Vertretungen insbesondere folgender Einrichtungen oder Berufsgruppen vor:

• das Jugendamt, insbesondere der Bezirkssozialdienst
• Träger von Einrichtungen und Diensten, mit Vereinbarungen gemäß § 8a
• insoweit erfahrene Fachkräfte
• Geheimnisträger gemäß § 4 Absatz 1 KKG
• Schulen
• Gesundheitsämter
• Polizei- und Ordnungsbehörden
• Familiengerichte
• Staatsanwaltschaften
• Verfahrensbeistände
• Träger der Eingliederungshilfe für Minderjährige nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch
• vom 23. Dezember 2016
• Netzwerke Frühe Hilfen
• Kreis Jobcenter Mettmann
• …

Das Netzwerk Kinderschutz in Ratingen wird koordiniert und begleitet durch die Kinderschutzkoordination.
Haben Sie Fragen zum Netzwerk Kinderschutz? Dann nehmen Sie gerne mit der Kinderschutzkoordination Kontakt auf.

Presseartikel Netzwerk Kinderschutz

Das erste Netzwerktreffen in Ratingen hat am 03.05.2023 stattgefunden.