Aufnahme und Unterbringung
Die Aufnahme, Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen ist Pflichtaufgabe der Kommunen. Dabei werden die im Bundesgebiet registrierten Flüchtlinge nach dem sogenannten „Königsteiner Schlüssel“ auf die Bundesländer verteilt. Die Messzahl für Nordrhein-Westfalen beträgt derzeit 21,08 Prozent.
Von diesen Nordrhein-Westfalen zugeteilten Flüchtlingen muss Ratingen nach dem durch das Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) festgesetzten Kommunalschlüssel einen Anteil von etwa 0,47 aufnehmen. Legt man beide Zuweisungsschlüssel zugrunde, erhält Ratingen rechnerisch rund 1/1000 der auf Bundesebene registriert Flüchtlinge. Die Aufnahmeverpflichtung reduziert sich allerdings durch eine Anrechnung der Zentralen Unterbringungseinrichtung des Landes (ZUE).
Eine weitere Aufnahmeverpflichtung ergibt sich aus der gesetzlichen Wohnsitzregelung nach § 12a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG). Ausschließlich anerkannte, bleibeberechtigte Flüchtlinge werden, zumeist direkt aus den Landesaufnahmeeinrichtungen kommend, nach einem zur Verteilung bestimmten Integrationsschlüssel den Kommunen zugewiesen (siehe unten). Diese Personen werden mehrheitlich mangels zur Verfügung stehenden Wohnungen in den städtischen Gemeinschaftsunterkünften aufgenommen.
Zusätzlich besteht die Verpflichtung, unbegleitete minderjährige Flüchtlinge nach einem landesweiten Verteilungsschlüssel aufzunehmen, welche vom Jugendamt der Stadt Ratingen betreut und in sozialpädagogischen Einrichtungen und Wohngemeinschaften untergebracht werden.
Zentrale Unterbringungseinrichtung des Landes (ZUE)
Seit Juni 2017 betreibt die Bezirksregierung Düsseldorf in eigener Zuständigkeit in Ratingen eine Zentrale Unterbringungseinrichtung des Landes (ZUE). Die ZUE Ratingen hat derzeit eine Kapazität von 800 Plätzen. Diese Plätze werden nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz auf das Zuweisungskontingent der Stadt anteilig angerechnet.
In der ZUE sind Menschen für die Dauer ihres Asylverfahrens und bei negativem Ausgang des Verfahrens auch darüber hinaus bis zu ihrer Ausreise untergebracht, sofern nicht eine gesetzlich verankerte Maximaldauer überschritten wird. Eine Zuweisung an die Kommunen soll ansonsten erst nach positivem Asylbescheid erfolgen.
Die Verfahrensberatung in der ZUE Ratingen übernehmen:
Darüber hinaus fungiert die AWO auch als dezentrale Beschwerdestelle in der ZUE
Wohnsitzauflage für anerkannte Flüchtlinge
In der Vergangenheit konnten anerkannte schutzberechtigte Flüchtlinge ihren Wohnsitz in Deutschland frei wählen.
Ab Jahresbeginn 2016 wurde diese Wahlfreiheit durch eine Änderung im Aufenthaltsgesetz für die ersten drei Jahre nach der Anerkennung des Aufenthaltsstatus auf das Bundesland beschränkt, dem sie für die Durchführung des Asylverfahrens zugewiesen wurden. Ein Wechsel in ein anderes Bundesland ist für Personen mit einer Anerkennung nach dem 31.12.2015 während des Dreijahreszeitraumes nur noch zur Familienzusammenführung oder bei Arbeitsaufnahme oder Aufnahme einer Berufsausbildung oder eines Studiums möglich.
Die bisher für Nordrhein-Westfalen gültige Ausländer-Wohnsitzregelungsverordnung wurde zum 1. April 2021 durch einen Erlass des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKFFI) abgelöst.
Die landesinterne Verteilung erfolgt auch weiterhin nach einem unverändert definierten „Integrationsschlüssel“. Der Integrationsschlüssel berücksichtigt neben der Einwohnerzahl und Fläche der Kommune auch die örtliche Lage auf dem Wohnungs- und Arbeitsmarkt sowie gegebenenfalls eine überproportional bestehende Belastung durch EU-Zuwanderer aus Osteuropa, die Leistungen nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) erhalten.
Der Integrationsschlüssel für unsere Stadt verringerte sich in der Vergangenheit um 10 Prozent, weil für Ratingen aufgrund des angespannten Wohnungsmarktes bis Ende Juni 2020 die Mietpreisbremse galt. Mit Inkrafttreten der neuen Mieterschutzverordnung zum 1. Juli 2020 ist dies nicht mehr der Fall.
Integrationsmaßnahmen
Neben der Aufnahme und Unterbringung sowie der Sicherung des Lebensnotwendigen sind Maßnahmen zur Integration ein wesentlicher Bestandteil der Arbeit mit geflüchteten Menschen.
Die Integration dieser Menschen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die nur in einer gemeinsamen Kraftanstrengung aller gesellschaftlichen Aktuere zu meistern ist.
Die Stadt Ratingen hat aus diesem Grunde am 22. Oktober 2015 alle haupt- und ehrenamtlich Aktiven in der Flüchtlingsbetreuung, Vertreter der Politik, Vereine, Kirchen, Verwaltung, Schulen, Kindergärten, Unternehmerschaft, Wohnungsgesellschaften sowie interessierte Ratingerinnen und Ratinger zu einer Integrationskonferenz eingeladen, um gemeinsam Ideen und Maßnahmen zur Integration von Flüchtlingen zu entwickeln.
Dabei wurde das bestehende Integrationskonzept der Stadt Ratingen der aktuellen Bedarfslage angepasst, indem folgende Handlungsfelder zur Integration von Flüchtlingen besonders fokussiert worden sind:
1. Arbeitsmarktintegration
2. Sprachvermittlung für Erwachsene
3. Kinder und Jugend
4. Schulische Integration
5. Wohnen
Mit der Vorlage 67 / 2016, die im Ratsinformationssystem (RIS) einsehbar ist, wurden die Ergebnisse der Integrationskonferenz dokumentiert und ein Überblick über die Angebote und Maßnahmen zur Integration der Flüchtlinge in der Stadt Ratingen geschaffen.
Weitere Informationen zum Integrationskonzept erfahren Sie auf der Seite der Integrationsbeauftragten (Link siehe unten).