Zahlreiche Anfragen erreichen die Stadt, wie und wo ehrenamtliches Engagement in der Flüchtlingshilfe benötigt wird. Auch gibt es eine große Bereitschaft, den Flüchtlingen mit Sachspenden zu helfen. Beide Formen der Hilfsbereitschaft sind zur aktuellen Bewältigung der Flüchtlingsaufnahme sehr hilfreich und herzlich willkommen.
In Ratingen besteht eine bewährte Kooperation zur bedarfsgerechten Ausstattung der Flüchtlinge und Koordinierung des ehrenamtlichen Engagements in der Flüchtlingshilfe mit den nachfolgenden Sozialverbänden, die Ihre Anfragen und Angebote gerne entgegennehmen.
Unterstützung bei Spiel-, Sport- und Freizeitangeboten, Lernpatenschaften, Begleitung bei Behördengängen, Vermittlung deutscher Sprache, Patenschaften für Familien, …
Caritasverband für den Kreis Mettmann
Ursula Hacket
E-Mail: hacket@caritas-mettmann.de
Homepage: aktion-neue-nachbarn.de
Miteinander.Freiwilligenbörse Ratingen e.V.
c/o SkF Düsseldorfer Str. 40, 40878 Ratingen
Telefon: 02102 7116854
E-Mail: info@freiwilligenboerse-ratingen.de
Bekleidung, Spielzeug, Lernmaterial wie Hefte, Stifte etc., Kinderwagen, Kinderbetten sowie Babyzubehör
Rock und Rolli
SkF Arbeit + Integration Ratingen gemeinnützige GmbH
Graf-Adolf-Str. 7-9, 40878 Ratingen
Öffnungszeiten:
Montags, dienstags, mittwochs, freitags: 10:00 – 16:00 Uhr
Donnerstags: 10:00 – 18:00 Uhr
Möbel und Hausrat
Die Möbelkammer
SkF Arbeit + Integration Ratingen gemeinnützige GmbH
Stadionring 19 a, 40878 Ratingen
Telefon: 02102 7116 403
E-Mail: moebelkammer@skf-ratingen.de
Beachten Sie bitte, dass aus organisatorischen Gründen keine zweckgebundenen Sachspenden möglich sind und an den Unterkünften keine Spenden entgegen genommen werden.
Mit Spendengeldern können sinnvolle Projekte zur Integration der Flüchtlinge in unserer Kommune gefördert und humanitäre Hilfen im Einzelfall geleistet werden. Die Stadt Ratingen hat dafür das folgende Sonderkonto eingerichtet:
Zweckgebundene Geldspenden auf dieses Konto können gegenüber dem Finanzamt steuerlich geltend gemacht werden. Gemäß Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 22.09.2015 und 06.12.2016 (Downloads siehe unten) gilt für Geldspenden ohne betragsmäßige Begrenzung bis zum 31.12.2018 der vereinfachte Zuwendungsnachweis in Form eines Bareinzahlungsbeleges oder Buchungsbestätigung (z.B. Kontoauszug) eines Kreditinstitutes oder der PC-Ausdruck bei Online-Banking.
Ab dem 01.01.2019 gilt für Spenden unter 200 Euro weiterhin der Kontoauszug oder Überweisungsbeleg als Spendennachweis. Bei Spenden über einen höheren Betrag wird auf Wunsch gerne die erforderliche Spendenbescheinigung für das Finanzamt nach amtlich vorgeschriebenem Muster ausgestellt. Wenden Sie sich hierfür bitte an die Integrationsbeauftragte
Zeliha Yetik, Minoritenstr.2-6, 40878 Ratingen
Telefon: 02102 550-5096
E-Mail: zeliha.yetik@ratingen.de.