Seit dem 01.04.2011 gibt es das Bildungs- und Teilhabepaket. Die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes sollen Kindern und Jugendlichen verschiedene Aktivitäten in Schule und Freizeit ermöglichen.
Es können zum Beispiel Leistungen für
beantragt werden.
In allen Fällen werden Kinder und Jugendliche bis 25 Jahre gefördert, wenn sie in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle betreut werden oder eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten.
Eine Ausnahme gilt im Bereich der Teilhabe am sozialen und kulturellen Gemeinschaftsleben. Hier gilt die Altersgrenze von 18 Jahren.
Antragsabgabe für Empfänger von Leistungen nach SGB II (Arbeitslosengeld II):
Jobcenter-Mettmann-aktiv Geschäftsstelle Ratingen
Stadionring 16, 40878 Ratingen
Eingangszone Zimmer E2 -E4
Telefonnummer: 02104 – 141630 erreichbar immer:
Mo.-Fr. 08:00-18:00 Uhr
Öffnungszeiten
Montag: |
8.30 bis 11:30 Uhr |
Dienstag: |
8.30 bis 11.30 Uhr |
Mittwoch: |
geschlossen |
Donnerstag: |
8.30 bis 11.30 Uhr und 14 bis 16:30 Uhr |
Freitag: |
8.30 bis 11.30 Uhr |
und nach Vereinbarung |