Bildungs- und Teilhabepaket

 

Seit dem 01.04.2011 gibt es das Bildungs- und Teilhabepaket. Die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes sollen Kindern und Jugendlichen verschiedene Aktivitäten in Schule und Freizeit ermöglichen.

Es können zum Beispiel Leistungen für        

  • eintägige Schulausflüge
  • mehrtägige Klassenfahrten
  • Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten von Kindertagesstätten
  • ergänzende angemessene Lernförderung
  • gemeinschaftliches Mittagessen
  • Teilhabe am sozialen und kulturellen Gemeinschaftsleben,

beantragt werden.

In allen Fällen werden Kinder und Jugendliche bis 25 Jahre gefördert, wenn sie in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle betreut werden oder eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten.
Eine Ausnahme gilt im Bereich der Teilhabe am sozialen und kulturellen Gemeinschaftsleben. Hier gilt die Altersgrenze von 18 Jahren.

Voraussetzung ist, dass eine der folgenden Leistungen bezogen wird:
  • Grundsicherung für Arbeitssuchende (Leistungen nach SGB II)
  • Grundsicherung im Alter, bei Erwerbsminderung oder andere Sozialhilfeleistungen (Leistungen nach SGB XII)
  • Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz
  • Kinderzuschlag
  • Wohngeld  

 

Antragsabgabe für Empfänger von Leistungen nach SGB II (Arbeitslosengeld II):

 

 

Jobcenter-Mettmann-aktiv Geschäftsstelle Ratingen
Stadionring 16, 40878 Ratingen

 

Eingangszone Zimmer E2 -E4

 

Telefonnummer: 02104 – 141630  erreichbar immer:

Mo.-Fr. 08:00-18:00 Uhr

 

Öffnungszeiten

Montag:

8.30 bis 11:30 Uhr

Dienstag:

8.30 bis 11.30 Uhr

Mittwoch:

geschlossen

Donnerstag:

8.30 bis 11.30 Uhr und

14 bis 16:30 Uhr

Freitag:

8.30 bis 11.30 Uhr

und nach Vereinbarung

Formulare und Informationen zu diesem Produkt: