Der Integrationsrat ist das kommunale Fachgremium zur Förderung der Integration, politischen Partizipation und gesellschaftlichen Teilhabe von Zuwanderinnen und Zuwanderern. Er ist zugleich die demokratisch legitimierte Interessenvertretung der Menschen mit Einwanderungsgeschichte gegenüber dem Rat, der Verwaltung und der Öffentlichkeit.
Die Stadt Ratingen ist nach § 27 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) verpflichtet, einen Integrationsrat zu bilden. Zusammen mit den Kommunalwahlen am 13. September 2020 wurde der aktuelle Integrationsrat für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Informationen zum Wahlergebnis finden Sie über die Funktion 'Weiterführende Links' (siehe unten).
Die Geschäftsführung des Integrationsrates liegt bei der Integrationsbeauftragten.
Der Integrationsrat berichtet über seine Aktivitäten auf einer eigenen Homepage: www.integrationsrat-ratingen.de