Die Stadt Ratingen hat einen Integrationsrat nach § 27 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW). Ihm gehören zwölf direkt gewählte Migrantenvertreterinnen und -vertreter sowie sechs vom Rat entsandte Mitglieder an. Rat und Integrationsrat sollen sich über die Themen und Aufgaben der Integration in der Gemeinde abstimmen.
Aufgrund des Wahlergebnisses sind in der aktuellen Wahlperiode 2014 - 2020 zwei Plätze der Migrantenvertretung unbesetzt.
Der Integrationsrat unterrichtet über seine Aktivitäten auf einer eigenen Homepage: www.integrationsrat-ratingen.de
Die Geschäftsführung des Integrationsrates liegt bei der Integrationsbeauftragen.