Wohngeld

Wohngeld wird zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens als Mietzuschuss (bei Mietwohnungen) oder Lastenzuschuss (bei Wohneigentum) zu den Aufwendungen für den Wohnraum geleistet.


Weitere Informationen erhalten Sie beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW.
Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie dort auch anonymisiert mit dem Wohngeldrechner ausrechnen lassen. Darüber hinaus stehen Ihnen ausfüllbare und mit Eingabehilfen versehene Antragsvordrucke zur Verfügung.

Bitte fügen Sie jedem Wohngeldantrag die ergänzende Erklärung bei.

Formulare und weitere Informationen finden Sie unten auf dieser Seite.

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Frau Hebel

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