Erteilung von Wohnberechtigungsbescheinigungen
Eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung darf nur von Personen bezogen werden, die über einen gültigen Wohnberechtigungsschein verfügen. Ein WBS ist nur für das jeweilige Bundesland gültig, in dem er ausgestellt wurde. Ein in Ratingen ausgestellter WBS ist somit für ganz Nordrhein-Westfalen gültig. Der WBS sollte i.d.R. am aktuellen Wohnort beantragt werden. Ein WBS ist immer für 12 Monate gültig und enthält Angaben über die Personenzahl und die maximale Größe der Wohnung, die bezogen werden darf.
Die Erteilung eines WBS ist abhängig von der Höhe Ihres Einkommens.
Voraussetzungen:
Ab 01.01.2022 gelten dabei folgende Einkommensgrenzen.
Haushaltsgröße |
Einkommensgrenze |
Maximale Wohnungsgröße |
1 Person |
20.420 EUR |
50 qm |
2 Personen |
24.600 EUR |
2 Wohnräume oder 65 qm |
3 Personen |
31.670 EUR |
3 Wohnräume oder 80 qm |
4 Personen |
37.400 EUR |
4 Wohnräume oder 95 qm |
5 Personen |
43.800 EUR |
5 Wohnräume oder 110 qm |
Für jede weitere zum Haushalt gehörende Person erhöht sich die maßgebliche Einkommensgrenze um 5.660,00 EUR und die angemessene Wohnungsgröße um 15 qm oder einen Raum. Sind zum Haushalt rechnende Personen Kinder im Sinne des § 32 Absatz 1 bis 5 des Einkommensteuergesetzes, erhöht sich die Einkommensgrenze für jedes Kind um weitere 740 EUR.
Vom Jahres-Bruttoeinkommen werden die Werbungskosten (z.B. der Arbeitnehmer-Pauschbetrag), Freibeträge (z.B. bei Schwerbehinderungen) sowie Abzugsbeträge bis zu 34 Prozent (für Steuern, Kranken- und Rentenversicherung) abgesetzt.
Erforderliche Unterlagen:
- Antrag Wohnberechtigungsschein
- Gesonderte Einkommenserklärungen
Je nach Einzelfall können für die Bearbeitung noch weitere Nachweise erforderlich sein, z.B. Schulbescheinigungen, Schwerbehindertenausweis, Nachweis über die Pflegebedürftigkeit, gültige Aufenthaltserlaubnis.
Gebühren 0 bis 30 Euro