Hilfe in Einrichtungen

Übernahme von Heimkosten für erwachsene pflegebedürftige Personen

Der Anspruch ist abhängig vom Einsatz des Einkommens und Vermögens des Antragstellers, seines Ehepartners und seiner unterhaltspflichtigen Angehörigen.

Die Antragsbearbeitung erfolgt durch den Kreis Mettmann unter dem Bereich Soziales als zuständiger örtlicher Träger.
Eine Beratung und die Antragsannahme erfolgt in Ratingen beim Amt für Soziales nach vorheriger Terminabsprache.