Übernahme von Heimkosten für erwachsene pflegebedürftige Personen
Der Anspruch ist abhängig vom Einsatz des Einkommens und Vermögens des
Antragstellers, seines Ehepartners und seiner unterhaltspflichtigen
Angehörigen.
Die Antragsbearbeitung erfolgt durch den
Kreis Mettmann unter dem Bereich Soziales als zuständiger örtlicher Träger.
Eine Beratung und die Antragsannahme erfolgt in Ratingen beim Amt für Soziales nach vorheriger Terminabsprache.