Der Eckregelsatz beträgt ab dem 01.01.2019
- für den Haushaltsvorstand / Alleinstehenden 424,00 Euro
- für Personen, die in einer Ehe oder Lebenspartnerschaft zusammenleben jeweils 382,00 Euro,
- für Volljährige Personen ohne eigenen Haushalt 339,00 Euro,
- für den Haushaltsangehörigen ab Beginn des 15. Lebensjahres bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 322,00 Euro
- für den Haushaltsangehörigen ab Beginn des 7. Lebensjahres bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 305,00 Euro
- für den Haushaltsangehörigen bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres 245,00 Euro.
Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung besteht, soweit der Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen beschafft werden kann.
Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir um telefonische Terminvereinbarung.
Weitere Informationen:
Broschürenservice von der Landesregierung NRW (Suchbegriff SGB XII)
Mittwoch geschlossen!