Betreuungsstelle

Gesetzliche Betreuung für Erwachsene

Vom Betreuungsrecht betroffen sind erwachsene Menschen, die aufgrund einer Erkrankung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbstständig regeln können.

Wenn Sie vorab für eine evtl. Betreuungsbedürftigkeit Vorsorge treffen wollen, so berät Sie die Betreuungsstelle für Erwachsene über Vorsorgevollmachten, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung.

Beglaubigungen von Vorsorgevollmachten erfolgen mit vorheriger Terminabsprache. (Kosten für Beglaubigungen pro Vollmacht 10 €)



Weitere Informationen:

Bundesministerium der Justiz