Heiraten - Anmeldung der Eheschließung

Anmeldung Eheschließung Aufgebot Heiraten

 

Um in Deutschland heiraten zu können, sind zunächst im Rahmen der Anmeldung der Eheschließung die rechtlichen Ehevoraussetzungen für das Paar zu prüfen.

Wo?

Standesamt des Wohnortes.

Die Anmeldung der Eheschließung mit allen hierzu erforderlichen Dokumenten muss beim Standesamt des Wohnortes erfolgen, bei verschiedenen Wohnorten des Paares wahlweise bei einem Wohnort. Die Eheschließung selbst kann dann bei jedem Standesamt in Deutschland stattfinden, unabhängig vom Wohnort.

Falls Sie in Ratingen heiraten möchten, finden Sie nähere Informationen hierzu unter dem Stichwort "Heiraten - Eheschließung in Ratingen".

Wann?

Frühestens genau sechs Monate vor dem Heiratstermin.

Da die Anmeldung der Eheschließung eine Gültigkeit von sechs Monaten hat, kann sie frühestens genau sechs Monate vor dem gewünschten Trautermin vorgenommen werden. Die zur Anmeldung der Eheschließung erforderlichen Unterlagen können gerne bereits im Vorfeld besorgt werden.

Bitte bedenken Sie, dass die Beschaffung der erforderlichen Dokumente einige Zeit in Anspruch nehmen kann, insbesondere die Beschaffung von Dokumenten im Ausland (z.B. bei Geburtsort, Heiratsort der Vorehen oder Scheidungen im Ausland oder bei einer ausländischen Staatsangehörigkeit).

Informieren Sie sich daher möglichst frühzeitig hinsichtlich der erforderlichen Dokumente.

Welche Unterlagen sind erforderlich?

Individuell verschiedene Unterlagen.

Die erforderlichen Unterlagen unterscheiden sich individuell, je nach Geburtsort, Familienstand und insbesondere Staatsangehörigkeit.

Sofern Sie hier in Ratingen wohnhaft sind und die Anmeldung der Eheschließung hier erfolgt, erkundigen Sie sich bitte per Email an standesamt@ratingen.de.

Nennen Sie bitte zunächst von Ihnen beiden die Namen, Adressen, Staatsangehörigkeit, Geburtsdatum und -ort sowie den Familienstand. 

Gerne können Sie uns zur Vorprüfung Ihre Unterlagen im Original mit Kopien Ihrer Ausweise/Pässe zukommen lassen (z.B. in den Hausbriefkasten am Rathaus einwerfen). Nutzen Sie hierzu bitte das Formular Anmeldung, welches hier als Download zur Verfügung steht.

Wie?

Persönlich mit allen erforderlichen Unterlagen.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt in der Regel durch persönliche Vorsprache beider Verlobter.

Falls Sie nicht ausreichend deutsch sprechen bzw. verstehen, bringen Sie bitte einen Dolmetscher mit, der sich ausweisen kann.

Bei Verhinderung kann die Anmeldung mittels Vollmacht erfolgen, ein entsprechendes Formular steht hier als Download zur Verfügung.

Für die persönliche Vorsprache zur Anmeldung der Eheschließung vereinbaren Sie bitte vorab telefonisch einen Termin!

 

Kosten

Anmeldung der Eheschließung / Prüfung der Ehevoraussetzungen nach deutschem Recht: 50,00 €

Anmeldung der Eheschließung / Prüfung der Ehevoraussetzungen nach internationalem Recht: 90,00 €

Je nach Staatsangehörigkeit ist eine Entscheidung durch das Oberlandesgericht Düsseldorf erforderlich. Die Kosten hierfür sind abhängig vom Einkommen des Paares.

Für Urkunden aus dem Ausland kann eine Urkundenüberprüfung erforderlich sein. Die Kosten hierfür sind abhänging von dem Land, aus dem die Urkunden stammen.

Erklärungen zur Namensführung / Eidesstatliche Versicherungen / Vereidigung eines Dolmetschers: 21,00 €

Rechtsgrundlagen

Es werden personenbezogene Daten erhoben. Informationen nach Art. 13 EU-DSGVO zur Erhebung der personenbezogenen Daten finden Sie unter dem unter Download verlinkten Dokument.

Zuständige Abteilung