Um heiraten zu können, ist zunächst die Anmeldung der Eheschließung vorzunehmen. Im Rahmen der Anmeldung der Eheschließung werden die Ehevoraussetzungen des Paares geprüft.
Die Anmeldung der Eheschließung hat eine Gültigkeit von sechs Monaten, d.h. sie kann frühestens genau sechs Monate vor dem gewünschten Heiratstermin erfolgen (Stichtag).
Zuständig für die Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt des Wohnortes, bei verschiedenen Wohnorten wahlweise das Standesamt eines Wohnortes.
Nach der wirksamen Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt des Wohnortes kann die Eheschließung selbst dann bei jedem deutschen Standesamt stattfinden.
Wenn Sie in Ratingen wohnhaft sind und die Anmeldung der Eheschließung hier erfolgen soll, erteilen wir Ihnen hierzu gerne nähere Auskunft, auch hinsichtlich der erforderlichen Unterlagen.
Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt in der Regel durch persönliche Vorsprache beider Verlobten. Bei Verhinderung kann die Anmeldung mittels Vollmacht erfolgen, bitte nutzen Sie ggf. das entsprechende Formular (siehe unten, Downloads).
Für die persönliche Anmeldung der Eheschließung vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin.
Gerne können Sie uns zur Anmeldung der Eheschließung Ihre Dokumente zu Prüfung vorab auf dem Postweg zukommen lassen (bzw. in einem an das Standesamt adressierten Umschlag in den Hausbriefkasten der Stadt Ratingen am Rathaus einwerfen).
Bitte nutzen Sie hierzu das Formular zur Anmeldung der Eheschließung (siehe unten, Downloads).
Wenn Sie in Ratingen heiraten möchten, hier jedoch nicht wohnhaft sind, wenden Sie sich zur Anmeldung der Eheschließung bitte an das Standesamt Ihres Wohnortes.
Für die Vereinbarung eines Termins für eine Trauung in Ratingen dürfen Sie sich gerne telefonisch bei uns melden.
Termin für eine Trauung in Ratingen
Hier beim Standesamt Ratingen ist die Reservierung eines Termins für die Trauung ebenfalls frühestens genau sechs Monate vor dem gewünschten Hochzeitstag möglich (Stichtag).
Für Auskünfte zu freien Trauterminen und zur Reservierung eines Termins zur Trauung melden Sie sich bitte telefonisch.
zu den allgemeinen Bürozeiten: Tel. (02102) 550 - 3288 / 3280
für die frühzeitige Reservierung am Stichtag ab 8.00 Uhr ausschließlich: Tel (02102) 550 - 3280
Bitte beachten Sie, dass bestimmte Termine ganz besonders beliebt und daher schnell ausgebucht sind. Wir empfehlen daher eine möglichst frühzeitige Terminreservierung.
Nähere Informationen hierzu finden Sie unter dem Stichwort "Heiraten - Eheschließung in Ratingen" (siehe unten).
Grundsätzlich sind zur Anmeldung der Eheschließung urkundliche Nachweise hinsichtlich Identität, Geburt, Namensführung, Familienstand und Staatsangehörigkeit vorzulegen.
Welche Dokumente dies im Einzelnen sind, lässt sich pauschal nicht sagen, dies unterscheidet sich individuell. Um Ihnen mitteilen zu können, welche Dokumente von Ihnen benötigt werden, sind daher einige personenbezogene Angaben erforderlich.
Für Auskünfte hinsichtlich der erforderlichen Dokumente setzen Sie bitte mit uns in Verbindung. Gerne können Sie eine E-Mail an standesamt@ratingen.de senden, mit entsprechenden Angaben zu folgenden Daten von beiden Brautleuten:
- Namen, Adresse, Telefonnummer
- Staatsangehörigkeit, Geburtsdatum und Geburtsort, Familienstand
- ggf. Anzahl der Vorehen und Angaben zur letzten Ehe (Datum und Ort Eheschließung/Auflösung)
- ggf. Angaben zu gemeinsamen Kindern (Namen und Geburtsdaten)
Sie erhalten dann per E-Mail eine entsprechende Rückmeldung.
Zur Anmeldung der Eheschließung sind alle erforderlichen Dokumente im Original einzureichen.
Ausländische Urkunden sind im Original mit entsprechender Übersetzung im Original einzureichen. Übersetzungen sind von einem in Deutschland anerkannten Dolmetscher zu fertigen. Für Transliterationen (Schrift nicht in lateinischen Buchstaben) ist die entsprechende ISO-Norm anzuwenden.
Auch die Grundlagen für die Namensführung richten sich nach der Staatsangehörigkeit.
Nach deutschem Recht gibt es folgende Möglichkeiten der Namensführung:
Getrennte Namensführung
Keine Bestimmung eines Ehenamens, jeder behält den bisher geführten Namen.
Beispiel:
Anna Schmidt & Jan Müller
Ehename
Die Ehegatten bestimmen einen gemeinsamen Ehenamen. Dies kann der bisherige Name bzw. der Geburtsname eines der Ehetatten sein.
Anna Schmidt & Jan Schmidt geb. Müller (Ehename Schmidt)
Anna Müller geb. Schmidt & Jan Müller (Ehename Müller)
Doppelname
Die Ehegatten bestimmeneinen gemeinsamen Ehenamen. Nur derjenige, dessen Name nicht Ehename geworden ist, kann dem Ehenamen seinen bisherigen Namen bzw. Geburtsnamen voranstellen oder anfügen.
Anna Schmidt & Jan Müller-Schmidt geb. Müller (Ehename Schmidt)
Anna Schmidt & Jan Schmidt-Müller geb. Müller (Ehename Schmidt)
Anna Schmidt-Müller & Jan Müller (Ehename Müller)
Anna Müller-Schmidt & Jan Müller (Ehename Müller)
Namensführung von Kindern
Gemeinsame Kinder erhalten den Ehenamen der Eltern. Führen die Eltern keinen Ehenamen, erhalten Kinder den Namen eines Elternteils. Die Bildung von Doppelnamen für Kinder ist nicht möglich.
Namensführung nach internationalem Recht
Ist einer oder sind beide Ehegatten nicht deutsche Staatsangehörige, so ergeben sich evtl. andere Möglichkeiten der Namensführung nach dem entsprechenden Heimatrecht.
Anmeldung der Eheschließung / Prüfung der Ehevoraussetzungen nach deutschem Recht: 50,00 €
Anmeldung der Eheschließung / Prüfung der Ehevoraussetzungen nach internationalem Recht: 76,00 €
Je nach Staatsangehörigkeit ist eine Entscheidung durch das Oberlandesgericht Düsseldorf erforderlich. Die Kosten hierfür sind abhängig vom Einkommen des Paares.
Für Urkunden aus dem Ausland kann eine Urkundenüberprüfung erforderlich sein. Die Kosten hierfür sind abhänging von dem Land, aus dem die Urkunden stammen.
Erklärungen zur Namensführung / Eidesstatliche Versicherungen /Vereidigung eines Dolmetschers: 21,00 €